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Ein Jugendlicher steht in einer U-Bahn-Station und blickt auf sein Handy, das er in der Hand hält.

Quelle: zinkevych - 123rf

Datum: 22.04.2026

Digital Networks Act: Vorschlag schwächt Verbraucherrechte

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Ein Jugendlicher steht in einer U-Bahn-Station und blickt auf sein Handy, das er in der Hand hält.

Quelle: zinkevych - 123rf

Die Europäische Kommission hat am 21. Januar 2026 einen Vorschlag für einen Digital Networks Act veröffentlicht. Damit beabsichtigt sie eine umfassende Vereinheitlichung und Vereinfachung des europäischen Telekommunikationsrechts und eine Anpassung an technologische Entwicklungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Verbraucherschutz im Digital Networks Act Priorität haben muss.

„Zehn Prozent aller in den Verbraucherzentralen eingehenden Beschwerden beziehen sich auf Probleme mit Internet- und Telefonverträgen. Mit dem aktuellen Vorschlag für den Digital Networks Act droht eine Verschlechterung des Schutzes für Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich Telekommunikation. Das muss der europäische Gesetzgeber abwenden. Ein alleiniger Fokus auf die wirtschaftliche Stärkung der Telekommunikationsunternehmen ist der falsche Ansatz“, sagt Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Nationale Regulierungsspielräume bewahren: Der Digital Networks Act sollte als Richtlinie statt als Verordnung verabschiedet werden, damit die Mitgliedsstaaten Spielraum bei der Umsetzung haben. Eine Vereinheitlichung der Vorschriften auf europäischer Ebene darf nicht dazu führen, dass bewährte nationale Verbraucherschutzstandards abgeschwächt werden. Ein Beispiel dafür sind die in Deutschland bewährten Produktinformationsblätter, die durch den neuen Vorschlag abgeschafft würden.
  • Hohes Verbraucherschutzniveau bewahren und wo notwendig verbessern: Verbraucher:innen brauchen Vertragsflexibilität. Bei Internet- und Telefonverträgen sollte die Kündigungsfrist nach einseitigen Vertragsänderungen nicht auf unter drei Monate verkürzt werden. Außerdem sollte die maximale Mindestvertragslaufzeit von 24 auf zwölf Monate verkürzt werden. Kürzere Mindestvertragslaufzeiten schaffen Wettbewerb und bringen Anbieter dazu, mit gutem Service und fairen Konditionen zu überzeugen.
  • Offenes und freies Internet bewahren: Die Netzneutralitätsvorschriften sollten unangetastet bleiben. Es darf kein Streitbeilegungsmechanismus für den Internet-Zusammenschaltungsmarkt eingeführt werden, da dieser sehr wahrscheinlich zu weiteren Kosten für Verbraucher:innen führen würde. Ein offenes und freies Internet ist eine Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte digitale Teilhabe und darf nicht gefährdet werden. Außerdem dürfen Verbraucher:innen nicht weiter in ihren Lebenserhaltungskosten belastet werden.

Hintergrund
Zehn Prozent aller in den Verbraucherzentralen zwischen Dezember 2024 und November 2025 eingegangenen Verbraucherbeschwerden betrafen den Telekommunikationsmarkt.

Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.

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