Datum: 06.06.2019

Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell 11/2019

Verbraucherpolitische Ereignisse vom 20. Mai bis 2. Juni 2019

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Quelle: vzbv

EU-Ministerrat bei Verbandsklage im Rückstand

Der EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt) wurde am 27. Mai 2019 über den Stand von laufenden Gesetzgebungsverfahren informiert. Es gibt weiterhin keinen Durchbruch bei den Vorhandlungen zum Kommissionsvorschlag über Verbandsklagen für Verbraucher. Mit diesem Instrument sollen Verbraucher in Fällen wie dem Dieselskandal leichter Schadenersatz erhalten können.

Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Lieferung sperriger Waren

Der Europäische Gerichtshof hat am 23. Mai 2019 entschieden, dass Verbraucher mangelhafte sperrige Waren nicht unbedingt zurücksenden müssen. Es obliege den Mitgliedstaten und letztlich den nationalen Gerichten, den Ort zu bestimmen an dem der Verbraucher dem Verkäufer ein im Fernabsatz erworbenes Ver-brauchsgut für die Mängelbeseitigung bereitzustellen hat.

Verbot von Einwegplastik ab dem Jahr 2021

Der EU-Ministerrat hat am 21. Mai 2019 die Richtlinie über das Verbot von Einwegplastik-Produkten verabschiedet, für die es leicht verfügbare und erschwingliche Alternativen gibt. Dieses Verbot gilt ab dem Jahr 2021 für Kunststoff-Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff, für Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie für Lebensmittel- und Getränkebehältnisse aus Styropor.

 

Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 20. Mai bis 2. Juni 2019 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen. Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie sich hier in die Empfängerliste eintragen.

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