Datum: 05.02.2020

Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell 03/2020

Verbraucherpolitische Ereignisse vom 20. Januar bis 2. Februar 2020

Logo Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Quelle: vzbv

Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union – vorerst keine Veränderungen für Verbraucher

Das Abkommen über den Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union ist am 31. Januar 2020 um Mitternacht in Kraft getreten. Damit gilt Großbritannien seit dem 1. Februar 2020 als Drittstaat. Bis mindestens 31. Dezember 2020 ist jedoch eine Übergangsfrist vereinbart, in der das Recht der Europäischen Union weiterhin auch in Bezug auf Großbritannien Anwendung findet. Großbritannien wird jedoch nicht mehr in den Organen und Ämtern der Europäischen Union vertreten sein. Die Übergangsfrist kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Mindestens bis zum 31. Dezember 2020 ändert sich somit nichts für Verbraucher.

EU-Kommission beginnt mit Umsetzung des Europäischen Grünen Deals

Vorrangiges Ziel im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2020 ist die Umsetzung des Grünen Deals. Hierzu soll im ersten Quartal 2020 ein Klimagesetz vorgeschlagen werden, welches das Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 verbindlich vorgibt. Hinzu kommen Vorschläge zur Finanzierung der Klimamaßnahmen. Alle Bemühungen werden in einem europäischen Klimapakt zusammengeführt, der Regionen, lokale Gemeinschaften, Zivilgesellschaft, Schulen, Industrie und Einzelpersonen einbeziehen wird.

Künstliche Intelligenz: EU muss eine faire und sichere Nutzung für Verbraucher gewährleisten

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments hat am 23. Januar 2020 eine Entschließung angenommen, die sich mit mehreren Herausforderungen befasst, die sich aus der raschen Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierter Entscheidungstechnologien (ADM) ergeben. Wenn Verbraucher mit einem ADM-System interagieren, sollten sie „richtig darüber informiert werden, wie es funktioniert, wie man einen Menschen mit Entscheidungsbefugnissen erreicht und wie die Entscheidungen des Systems überprüft und korrigiert werden können", so der Ausschuss.

Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 20. Januar bis 2. Februar 2020 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen. Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie sich hier in die Empfängerliste eintragen.

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Isabelle Buschke

Isabelle Buscke

Leiterin Büro Brüssel

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