Datum: 19.06.2019

Zur Minderung des Reisepreises aufgrund Ausfalls des Videoprogramms während des Fluges

Urteil des LG Frankfurt vom 19.06.2019 (2-24 O 20/19)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Ausfall des Videosystems im Flugzeug stellt einen Reisemangel dar.

Die Klägerin hatte bei der Beklagten eine Reise gebucht. Beim Rückflug fiel das Videosystem im Flugzeug komplett aus. Die Klägerin forderte deswegen die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises. Nach Ansicht des LG Frankfurts kann die Klägerin den Reisepreis mindern, weil die Reise mit Fehlern behaftet waren, die den Wert und die Tauglichkeit nach dem gewöhnlichen Nutzen gemindert haben. Ein Mangel der Reise ist darin zu sehen, dass das Videoprogram auf dem Rückflug ausgefallen ist. Der Ausfall des Videoprogramms auf dem Rückflug ist mit einer Minderung von 20 % des auf den Rückreisetag entfallenden anteiligen Tagesreisepreis zu bemessen.

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Datum der Urteilsverkündung: 19.06.2019

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