Datum: 09.09.2019

Zum Umfang der Ersatzlieferung

Urteil des OLG Koblenz vom 09.09.2019 (12 U 773/18)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Ein Anspruch auf eine Ersatzlieferung aus der aktuellen Modellreihe besteht nicht bei einer bewussten Entscheidung für ein Auslaufmodell.

Das OLG Koblenz hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Verbraucher bei einem Kfz-Händler ein Fahrzeug gekauft hatte, das vom Dieselskandal betroffen ist. Der Käufer hatte sich bewusst für ein sogenanntes Auslaufmodell entschieden. Das OLG Koblenz bejaht in dem Urteil einen Sachmangel, der in dem Einbau des mit der Umschaltlogik versehenden Motors begründet ist. Dennoch kann der Kläger kein Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Produktionsserie verlangen. Maßgeblich ist nach Ansicht des Gerichts der Umfang der vertraglich vereinbarten Beschaffenheitspflicht des Verkäufers. Angesichts der bewussten Entscheidung des Klägers für das erworbene Modell habe der Modellwechsel für die konkrete Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses besondere Bedeutung gehabt; der Wille der Parteien sei auf die Verschaffung des vom Hersteller subventionierten Auslaufmodells gerichtet gewesen. Aus diesem Grunde begrenzt dies die Beschaffenheitspflicht des Verkäufers für diese Modellversion. Dies schließe die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Produktionsserie im Rahmen der Gewährleistung aus.

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Datum der Urteilsverkündung: 09.09.2019

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