Datum: 28.02.2018

Vollkaskoversicherung als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie

Urteil des BGH vom 28.02.2018 (XII ZR 24/17)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ebenso wie die Kündigung eines solchen Vertrags ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie sein.

Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Versicherung eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für ein auf ihren Ehemann zugelassenes Fahrzeug. Mit einem vom Ehemann unterzeichneten Schreiben vom 22. Dezember 2014 wurde die Vollkaskoversicherung zum 1. Januar 2015 gekündigt. Hierauf fertigte die Beklagte einen – die Vollkaskoversicherung nicht mehr enthaltenden – Versicherungsschein vom 22. Dezember 2014 aus, der eine Widerrufsbelehrung enthielt, und erstattete überschießend geleistete Beiträge. Das versicherte Fahrzeug wurde am 5. Oktober 2015 bei einem selbst verschuldeten Unfall beschädigt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2016 widerrief die Klägerin die Kündigung der Vollkaskoversicherung und nimmt nunmehr die Beklagte auf Leistung aus einem Vertrag über eine Vollkaskoversicherung in Anspruch. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Der Ehemann der Klägerin ist berechtigt gewesen, den von der Klägerin geschlossenen Versicherungsvertrag auch mit Wirkung für die Klägerin zu kündigen. Sowohl der Abschluss als auch die Kündigung des Vertrags über die Vollkaskoversicherung stellen nach den gesamten Umständen des Falles ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Ehegatten dar. Die Klägerin hat die Kündigung auch nicht wirksam widerrufen können. Ein Widerrufsrecht der Klägerin besteht nicht. Sinn und Zweck der Einräumung eines Widerrufsrechts besteht darin, die Eingehung einer Verpflichtung einem Reuerecht zu unterwerfen. Die Kündigung entfaltet demgegenüber als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Versicherer endgültig ihre Gestaltungswirkung, ohne dass dem Versicherungsnehmer ein Reuerecht eingeräumt wird.

Datum der Urteilsverkündung: 28.02.2018

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