Datum: 22.09.2011

Unzulässige Nutzungsbeschränkung in den Geschäftsbedingungen von iTunes

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

KG Berlin vom 22.09.2011 (23 U 178/09)
Das Kammergericht Berlin hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Apple-Tochter iTunes für unwirksam erklärt, nach der Käufer von Musikdateien allen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die gesetzlich zulässig sind. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

„Der Weitervertrieb, die Weitergabe, die Übertragung oder die Unterlizensierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet", lautete die strittige Klausel. Durch diese Formulierung werde die Rechtslage für den Käufer einer Musikdatei undurchschaubar, monierten die Richter.

Die Klausel bedeute, dass dem Käufer auch Nutzungsrechte entzogen werden, die ihm nach dem Urheberrecht erlaubt sind. So eine Einschränkung gesetzlicher Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist prinzipiell möglich - allerdings nur, wenn der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Kunde könne aber nicht wissen, welche Beschränkung seiner gesetzlichen Rechte iTunes als unangemessene Benachteiligung ansieht und vom generellen Verbot ausnehmen will. Er könne gar nicht mehr erkennen, was ihm erlaubt ist und was ihm verboten werden soll. Damit verstoße die Klausel gegen das Transparenzgebot, das den Anbieter dazu verpflichtet, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner so klar und durchschaubar wie möglich zu beschreiben.

Datum der Urteilsverkündung: 22.09.2011

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iTunes, KG Berlin vom 22.09.2011

iTunes, KG Berlin vom 22.09.2011

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