Datum: 16.01.2002

Gemeinschaftskonten können gepfändet werden

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Beschluss des OLG Nürnberg vom 16.01.2002 (5 W 4355/01), rechtskräftig

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Unterhalten Eheleute ein Gemeinschaftskonto in Form eines Oder-Kontos, so hat jeder einen eigenen Auszahlungsanspruch gegen die Bank. Dieser Auszahlungsanspruch kann Gegenstand eines Pfändungsanspruchs sein, so dass der Schuldner und Ehepartner sich nicht darauf berufen kann, das Kontoguthaben stehe ihm aufgrund fehlender eigener Einzahlungen nicht zu. Offen gelassen hat das OLG Nürnberg, ob die Ehefrau, dessen Einkommen auf dem gemeinsamen Girokonto gepfändet wurde, einen Einwand hätte geltend machen können.

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Datum der Urteilsverkündung: 16.01.2002

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