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Datum: 25.11.2022

Zufallsgewinne konsequent abschöpfen

vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Kurzstellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags veröffentlicht. Das geplante Gesetz setzt Vorgaben der „EU-Verordnung vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ um. Konkret wird die Einführung eines sogenannten Solidaritätsbeitrages auf Zufallsgewinne von Unternehmen in der EU mit Aktivitäten im Öl-, Gas-, Kohle- sowie Raffineriesektor vorgenommen.

Kosten für Strom

Quelle: Eisenhans - AdobeStock

Der vzbv begrüßt die Einführung eines solchen Solidaritätsbeitrages. Allerdings setzt der angedachte Steuersatz von 33 Prozent lediglich die Mindestanforderungen der EU-Verordnung um. Da es sich um die Besteuerung von Zufallsgewinnen handelt, ist ein höherer Steuersatz angemessen. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, einen höheren Steuersatz von mindestens 66 Prozent auf die erzielten Zufallsgewinne einzuführen.

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22-11-24_Kurzstellungnahme_Solidaritätsbeitrag

Zufallsgewinne konsequent abschöpfen

Kurzstellungnahme des vzbv zum Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Formulierungshilfe für ein "Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates über "Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise" vom 6. Oktober 2022 | 24. November 2022

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Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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