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Datum: 01.09.2022

Umrüstung von Heizungen auf Erneuerbare Energien muss verbraucherfreundlich erfolgen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Konzeptpapier der Bundesregierung zu 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen

Die Umsetzung eines 65 Prozent-Anteils erneuerbarer Energien bei ab 2024 neu eingebauten Heizungen ist ambitioniert und kostenintensiv. Daher ist es für den vzbv von zentraler Bedeutung, dass für die Verbraucher:innen verlässliche und kostenoptimale Lösungen möglich sind. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesministerium für Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Konzept erfüllt diese Voraussetzungen aus Sicht des vzbv nur unzureichend.

Frau neben Heizungsanlage im Gebäude

Quelle: creativefamily - Adobe Stock

„Deutschland muss seine Abhängigkeit von fossilen Energien so schnell wie möglich reduzieren. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung den Anteil der Erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen erhöhen will. Am Ende sind es aber die Verbraucher:innen, welche die neue Heizungen einbauen oder sich an Wärmenetze anschließen lassen und das auch bezahlen müssen. Umso bedauerlicher, dass ihre Interessen im Konzept der Bundesregierung zu kurz kommen,“ sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim vzbv.

Der vzbv fordert unter anderem, dass

  • ausreichend erneueerbare Energien (EE) für die zusätzlichen Heizsysteme zur Verfügung gestellt werden, damit Preissteigerungen entgegengewirkt werden kann,
  • bei der Wahl des Heizungssystems der energetische Effizienzstandard des Gebäudes berücksichtigt wird. Auf der Grundlage einer unabhängigen Energieberatung und eines individuellen Sanierungsfahrplans müssen mehr EE und mehr Energieeffizienz verzahnt und kostenoptimal umgesetzt werden. Wohnungs- und Heizungsgröße sind aufeinander abzustimmen. Dem Einbau von zu großen und daher zu teuren Heizungen ist entgegenzuwirken,
  • Kosten für technische Nachrüstungen oder komplette Umrüstungen des Heizungssystems nicht zu Lasten der privaten Haushalte gehen dürfen, wenn der 65 Prozent-EE-Anteil nicht wie geplant erreicht wird,
  • ein Monitoring eingerichtet wird, mit dem die zeitliche Entwicklung der im eingebauten Geräte verbrauchten Energie hin zum tatsächlichen 65 Prozent-EE-Anteil mindestens alle zwei Jahre nach Einbau genau festgestellt, dokumentiert und gegenüber den Verbraucher:innen kommuniziert wird,
  • die Option des Einbaus einer Heizung unter Nutzung von grünen Gasen vor dem Hintergrund der geringen Verfügbarkeit und dem damit verbundenen Risiko sehr hoher Preise bis auf weiteres zurückgestellt wird,
  • und für die Umrüstung auf Heizungen mit einem 65 Prozent-EE-Anteil ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollten insbesondere die Verzahnung mit der Energieeffizienz im Gebäudebereich berücksichtigt werden.

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Umrüstung von Heizungen auf 65 Prozent Erneuerbare Energien muss verbraucherfreundlich erfolgen

Umrüstung von Heizungen auf 65 Prozent Erneuerbare Energien muss verbraucherfreundlich erfolgen

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Konzeptpapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024. | August 2022

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