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Datum: 01.08.2022

Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten

vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.

Paar kontrolliert skeptisch die Stromrechnung auf dem Wohnzimmersofa

Quelle: motortion - Adobe Stock

Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.

In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.

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22-07-30_Kurzstellungnahme vzbv_VO nach §26 EnSiG

Transparenz und Fairness bei der Gaspreisweitergabe

Kurzstellungnahme zur Verordnung nach § 26 Energiesicherungsgesetz | Verbraucherzentrale Bundesverband | 30. Juli 2022

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Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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