Datum: 27.03.2023

Öffentliches Laden zukunftsfähig machen

vzbv-Stellungnahme zur geplanten Änderung der Ladesäulenverordnung

Einfaches Bezahlen beim Ad-hoc-Laden ist wichtig für die Akzeptanz der Elektromobilität. Um dies zu ermöglichen, sollten Verbraucher:innen ab Juli 2023 an allen neuen Ladesäulen die Möglichkeit haben, mit Debit- und Kreditkarte zu bezahlen. Aktuelle Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) sehen jedoch vor, diese Pflicht auf Juli 2024 zu verschieben. Ein fatales Signal an Verbraucher:innen. In einer Stellungnahme fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Pflicht zur Akzeptanz von Debit- und Kreditkarte nicht unnötig zu verzögern.

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Quelle: Kasto - fotolia.com

Einfach laden – einfach bezahlen! Statt dieses Prinzip an Ladesäulen für Elektroautos umzusetzen, sollen Ladesäulenanbieter erst ab Juli 2024 verpflichtet werden, Debit- und Kreditkartenterminals an allen neuen Ladesäulen anzubieten. Damit wird dieses Ziel für E-Autofahrer:innen ein Jahr später erreicht, als ursprünglich vorgesehen.

Dabei sind intrasparente Preise und unnötig komplizierte Bezahlvorgänge Hauptgründe, warum viele Verbraucher:innen die Option spontan zu laden, nach wie vor kaum nutzen. In einer Stellungnahme kritisiert der vzbv die geplante Verschiebung der Debit- und Kreditkartenpflicht. Zudem muss sich Deutschland auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) möglichst ambitioniert ausfällt.

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vzbv-Stellungnahme zur geplanten Änderung der Ladesäulenverordnung | März 2023

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