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Datum: 25.03.2022

Mehr Verbraucherschutz im Energiewirtschaftsgesetz verankern

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes

  • vzbv fordert eine strengere Kontrolle der Leistungsfähigkeit von Energielieferanten durch die Bundesnetzagentur
  • vzbv fordert gleiche Preise in der Grund- und Ersatzversorgung
  • vzbv fordert den Netzentwicklungsprozess Gas weiterzuentwickeln
Stromzähler

Quelle: Wellnhofer Designs - Adobe Stock

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) reagiert mit dem Gesetzentwurf auf die Verwerfungen auf den Strom- und Gasmärkten der letzten Monate. Dabei war es zu abrupten Versorgungseinstellungen durch Energielieferanten für viele private Haushalte gekommen. Anschließend führten einige Grundversorger rechtlich umstritten unterschiedliche Grundversorgungspreise für Neu- und Bestandskund:innen ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für eine höhere Markttransparenz und einen besseren Schutz von Verbraucher:innen vor unseriösen Energieversorgern ein. Zudem lehnt der vzbv unterschiedliche Preise sowohl in der Grund- als auch in der Ersatzversorgung ab, da diese zu einem geringeren Wechselwillen von Verbraucher:innen und damit weniger Wettbewerb unter den Anbietern führen können.

„Der von der Bundesregierung verstärkte Schutz von Verbraucher:innen vor unseriösen Energieversorgern geht in die richtige Richtung. Er sollte jedoch durch eine strengere Kontrolle der Bundesnetzagentur ergänzt werden. Unterschiedliche Preise von Grund- und Ersatzversorgung lehnen wir grundsätzlich ab. Denn sie bestrafen die betroffenen Kund:innen und nicht die unseriösen Energieversorger“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv

Besserer Schutz von Verbraucher:innen vor unseriösen Energieversorgern

Der vzbv begrüßt die Vorschläge der Bundesregierung zur besseren Regulierung von Energielieferanten. Dabei soll die Transparenz erhöht und die Prüfmöglichkeiten der BNetzA ausgeweitet werden. Aus Sicht des vzbv sollten Energielieferanten jedoch nicht nur auf Anfrage der BNetzA zur Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestats verpflichtet werden, sondern in regelmäßigen Abständen einen solchen Bericht der BNetzA vorlegen müssen. Zudem sollte Prüfungsberechtigung der BNetzA, die Leistungsfähigkeit eines am Markt tätigen Energielieferanten zu überprüfen, durch eine Prüfungspflicht ersetzt werden. Dafür sollten eindeutige Mindeststandards festgelegt werden, an denen die Leistungsfähigkeit der Energielieferanten gemessen werden kann.

Strenge Regeln für die Grund- und Ersatzversorgung

Der vzbv begrüßt, dass es nur noch einen Preis in der Grundversorgung geben soll, lehnt aber unterschiedliche Preise in der Grund- und Ersatzversorgung grundsätzlich ab. Die Gefahr von höheren Preisen in der Ersatzversorgung könnte zu einem geringeren Wechselwillen von Verbraucher:innen und damit weniger Wettbewerb unter den Anbietern führen. Gerade unter den aktuellen Marktbedingungen ist der Wettbewerb zwischen Anbietern jedoch besonders wichtig, um Wahlfreiheit und Preiskonkurrenz zu gewährleisten.

Falls es zu einer Entkopplung der Preise in der Grund- und Ersatzversorgung kommt, müssen aus Sicht des vzbv hohe nachprüfbare Hürden angelegt werden. Dazu zählen eine enge zeitliche Befristung, eine prozentuale Deckelung und eine Begründungspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden, um Willkür und Wildwuchs auszuschließen. Der Referentenentwurf wird zumindest diesen Forderungen zu einem Großteil gerecht. Der vzbv fordert die Aufsichtsbehörden mit Nachdruck zu einem entschlossenen Eingreifen auf, sobald die gesetzlich verankerten Regelungen verletzt werden sollten.

Netzentwicklungsprozess weiterentwickeln

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 in den im EnWG geregelten Prozessen stärker verankert werden. Diesem Ziel wird der Entwurf im Bereich der Stromnetzplanung gerecht. Doch auch im Bereich der Gasnetzplanung sollten Änderungen dahingehend vorgenommen werden, dass sie nicht nur an den Bedarfen, sondern auch an den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung ausgerichtet wird. Zudem braucht es einen Systementwicklungsplan, welcher eine integrierte Planung von Energieinfrastrukturen ermöglicht.

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