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Datum: 07.04.2022

EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verbraucherfreundlich reformieren

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Novellierungsvorschlag der EU-Kommission

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Quelle: juergen faelche - fotolia.com

Die Europäische Kommission gibt in ihrem Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erstmals das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 aus und schlägt etwa die Einführung von verbindlichen Mindest-Effizienzstandards für die energetisch schlechtesten Gebäude vor. Jedoch zeugt der begrenzte Fokus der Treibhausgasreduktion während der Betriebsphase und fehlende Ambition im Hinblick auf die signifikante Senkung des Heizenergiebedarfs durch umfassende energetische Modernisierungen von einer konzeptionellen Schieflage, die Nachbesserungen dringend nötig macht.

Die Europäische Kommission definiert einen neuen Nullemissionsgebäude-Standard, der ab 2027 für Neubauten gelten und das ausgemachte Ziel für den gesamten Gebäudebestand bis 2050 sein soll. Mit der Einführung von „Minimum Energy Performance Standards“ (MEPS) sollen Gebäude der zwei schlechtesten Effizienzklassen, gemäß der überarbeiteten und harmonisierten Gebäude-Energieausweise, bis 2030/2033 mindestens bis auf Klasse E saniert werden. Die Mitgliedsstaaten müssen die Ausgestaltung und Umsetzung zentraler Maßnahmen zur Zielerreichung regelmäßiger und umfassender darlegen und einkommensschwache Haushalte dabei besonders berücksichtigen.


Der vzbv begrüßt unter anderem,

  • die erstmalige Festschreibung des Ziels, bis 2050 in der Europäischen Union einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen,
  • die Einführung von Mindest-Effizienzstandards (MEPS) für die energetisch schlechtesten Gebäude,
  • die geplante Priorisierung einkommensschwacher und von Energiearmut betroffener Verbraucher:innen bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen.

Der vzbv fordert unter anderem,

  • die Ziele Netto-Null-Betriebsenergie und Treibhausgasneutralität über den gesamten Lebenszyklus für den Gebäudebestand bis 2050,
  • die Effizienzsteigerung und tiefe Sanierung als Priorität, um den Energiebedarf in der Betriebsphase zu verringern und somit die kostenoptimale Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu ermöglichen,
  • für die MEPS weitere Meilensteine einzuziehen, die Nutzung von Sanierungspässen vorzuschreiben, sowie klare Vorgaben für den Einsatz finanzieller Mittel zur Umsetzung der MEPS primär bei einkommensschwachen Haushalten zu definieren.
     

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Für eine verbraucherfreundliche Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

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