Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag zur Novellierung der Energieeffizienz-Richtlinie erstmals ein verbindliches EU-weites Energieeinsparziel festlegen, um das verschärfte Treibhausgas-Minderungsziel von 55 Prozent bis 2030 erreichen zu können. Von effizienzsteigernden Maßnahmen sollen insbesondere einkommensschwache Verbraucher:innen profitieren.
Die Reform sieht vor, dass die jährlichen, nationalen Energieeinsparverpflichtungen nahezu verdoppelt und die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors gestärkt werden sollen. Außerdem sollen künftig Mindestanforderungen für effiziente Fernwärme- und Fernkältenetze festgelegt und schrittweise erhöht werden. Darüber hinaus sollen für Verbraucher:innen in diesem Bereich grundlegende vertragliche Rechte eingeführt werden.
- die erstmalige Festschreibung eines verbindlichen, EU-weiten Energieeinsparziels bis 2030 sowie die Einführung eines „Delivery Gap Mechanism“ im Hinblick auf die Erreichung der nationalen Energieeinsparverpflichtungen,
- die Einführung wichtiger grundlegender vertraglicher Rechte für den Bereich Fernwärme und Fernkälte,
- die stärkere Priorisierung einkommensschwacher und von Energiearmut betroffener Verbraucher:innen bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen.
- ein EU-Energieeinsparziel von 45 Prozent (Primärenergieeinsparung bis 2030 in Bezug auf das Referenzjahr 2007) und verbindliche nationale Ziele festgelegt werden,
- das Niveau des Verbraucherschutzes im Fernwärme- und Fernkältesektor an die bereits geltenden Vorschriften im Stromsektor angepasst wird und die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung einzuführen,
- konkretisiert wird, wie Mitgliedsstaaten verletzliche Verbrauchergruppen bei der Ausgestaltung von Effizienzmaßnahmen berücksichtigen sollen.