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Datum: 02.08.2023

Vorstoß gegen Greenwashing: Green Claims nur mit Nachweis

Stellungnahme: vzbv begrüßt Regulierung umweltbezogener Werbung

  • Verbraucher:innen können Werbung für nachhaltige Produkte meist nicht von Greenwashing unterscheiden.
  • Umweltbezogene Werbung muss faktisch korrekt und leicht verständlich sein.
  • Vorabkontrolle von Green Claims kann Greenwashing verhindern.
Auf Tomate klebt der Sticker "Carbon Neutral Product"

Quelle: AdobeStock - HollyHarry

Wer nachhaltig einkaufen will, hat es schwer: Für Verbraucher:innen ist meist völlig unklar, ob die zahlreichen umweltbezogenen Werbeaussagen faktisch korrekt sind oder bloß Greenwashing darstellen. Die Europäische Kommission hat im März dieses Jahres einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der Greenwashing verhindern soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die vorgesehene Vorabkontrolle für Green Claims, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf in der Richtlinie.

„Aktuell können Hersteller nahezu unkontrolliert behaupten, dass ihr Joghurt ‚nachhaltig‘, der Saft ‚umweltfreundlich“ oder die Marmelade ‚bienenfreundlich‘ ist. Verbraucher:innen stellt das vor ein Problem: Im Supermarkt wissen sie nicht, ob ein Produkt tatsächlich besonders umweltfreundlich hergestellt wurde oder ob sich die Herstellerfirma nur einen grünen Anstrich verpasst“, sagt Jochen Geilenkirchen, Referent für Nachhaltigen Konsum im vzbv.

Europäische Kommission macht Schritt in die richtige Richtung

Ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sieht nun vor, dass umweltbezogene Werbeaussagen künftig von einer unabhängigen Stelle auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden, bevor sie am Markt verwendet werden. „Verbraucher:innen könnten sich dann endlich darauf verlassen, dass die ‚bienenfreundliche‘ Marmelade auch tatsächlich einen Mehrwert für die Umwelt hat und sich bewusst für das nachhaltigere Produkt entscheiden. Das nützt Verbraucher:innen, der Umwelt und den Unternehmen, die sich tatsächlich engagieren“, so Jochen Geilenkirchen.

Lücken in der Richtlinie schließen

Der Richtlinienvorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat behandelt und kann hier noch verändert werden. „Damit die Richtlinie Greenwashing effektiv verhindert, müssen noch einige Lücken geschlossen werden: Die Regeln für umweltbezogene Werbung müssen für alle Unternehmen gelten – unabhängig von ihrer Größe oder dem Sektor, in dem sie tätig sind. Hier gibt es noch zu viele Ausnahmen. Außerdem sollten besonders irreführende Claims, wie die Werbung mit Klimaneutralität verboten werden. Die Herstellung von Produkten ist derzeit nicht klimaneutral möglich“, sagt Jochen Geilenkirchen.

Downloads

23-07-13_Stellungnahme_vzbv_EU-Com_Green-Claims

No claims without proof | Opinion of the Federation of German Consumer Organisations | July 2023

Opinion of the Federation of German Consumer Organisations on the proposal for a directive of the European Parliament and the Council on substantiation and communication of explicit environmental claims | July 2023

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Julia Ambrosy

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