Datum: 16.12.2020

Verbraucherrechte bleiben beim Digital Services Act auf der Strecke

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Digital Services Act

Klaus Müller - vzbv

Quelle: vzbv - Gert Baumbach

Die Europäische Kommission hat ihre Entwürfe für einen „Digital Markets Act“ und einen „Digital Services Act“ veröffentlicht. Die Regelungen der Maßnahmenpakete sollen für fairen Wettbewerb sorgen sowie Pflichten und Verantwortlichkeiten für Online-Plattformen festlegen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:


„Endlich liegt der groß angekündigte Rundumschlag zur Regulierung von Online-Plattformen vor. Auch der vzbv sieht hier seit langem Handlungsbedarf. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Entwürfe der Europäischen Kommission. Allerdings kommt es jetzt auf die Details an. Einige der Vorschläge scheinen in die richtige Richtung zu gehen. Dazu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung des Haftungsprivilegs für Plattformen und das Verbot einer allgemeinen Überwachung der Inhalte auf Plattformen. Verbraucherrechte kommen jedoch zu kurz. Zudem gibt es wenig ausdifferenzierte Regelungen für Online-Marktplätze. Unklar bleibt auf den ersten Blick auch, mit welchen Konsequenzen Plattformen rechnen müssen, wenn sie die ihnen auferlegten Sorgfaltspflichten nicht erfüllen.

Wir haben darüber hinaus klare Vorstellungen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher online besser geschützt werden müssen und wie wir einen fairen Wettbewerb sicherstellen können: Transaktionsplattformen wie Online-Marktplätze müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Es muss klar sein, dass sie haften, wenn sie zum Beispiel ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Gleiches gilt, wenn sie erheblichen Einfluss auf die Anbieter ausüben. Gleichzeitig muss die Löschung rechtmäßiger Inhalte auf Interaktionsplattformen wie beispielsweise in sozialen Netzwerken verhindert werden. Um Kollateralschäden für die Informations- und Meinungsfreiheit zu vermeiden, müssen hierfür umfassende Sorgfaltspflichten etabliert werden.

Schließlich müssen bestimmte unlautere Handelspraktiken wie zum Beispiel die Kopplung und Bündelung von Diensten, die Selbstbevorteilung und die Interoperabilität von Diensten geregelt sein. Auch das neue Wettbewerbsinstrument der Europäischen Kommission muss so ausgestaltet sein, dass hiermit effektiv gegen wettbewerbsschädigendes Verhalten großer Plattformen vorgegangen werden kann. Insofern schauen wir genau hin, ob die Vorschläge der Kommission hier konkret genug sind. Nur so kann ein Interessenausgleich zwischen Plattformen und Nutzern sowie ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.“

 

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