Datum: 22.07.2022

Rettungsschirm ja – aber bitte auch für Verbraucher:innen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Rettung von Uniper

Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute ein milliardenschweres Rettungspaket für den Energiekonzern Uniper angekündigt. Zu den staatlichen Hilfen wird über eine Preisweitergabe an alle Gaskund:innen der Konzern ebenfalls unterstützt. Darüber hinaus kündigte er weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger:innen an, unter anderem eine Wohngeldreform sowie eine neue Heizkostenpauschale. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Zu sehen ist ein Portrait von Ramona Pop vor einer blauen Stellwand mit dem Logo des vzbv.

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Die Bundesregierung plant mit Steuermitteln einen Rettungsschirm für Uniper aufzuspannen. Zudem soll Uniper demnächst seine gestiegenen Einkaufspreise für Energie an die Verbraucher:innen weitergeben können. Entstehende Belastungen müssen im Sinne eines Lastenausgleichs auf alle Akteure gleichermaßen verteilt werden.

Insbesondere die Preisweitergabe bedeutet eine starke Belastung der Verbraucher:innen, deshalb muss die Bundesregierung jetzt handeln und zügig weitere Entlastungsmaßnahmen für die Menschen auf den Weg bringen. Die Unterstützung muss kommen, wenn die Preise weitergereicht werden, damit die Verbraucher:innen sicher durch den Winter kommen. Zudem muss die Bundesregierung ein Moratorium für Strom- und Energiesperren schon in diesem Winter einrichten, damit niemand frieren muss.

Jetzt muss schnell Klarheit darüber her, wie die Preiserhöhungen zum 1.9. oder auch zum 1.10. ausgestaltet sein sollen. Die Verbraucher:innen müssen wissen, woran sie sind. Für den vzbv sind bei der Ausgestaltung der Preisweitergabe folgende Punkte zentral: Die von der Bundesregierung geplante Umlage muss transparent aufgesetzt werden. Es muss nachvollziehbar sein, welche Preisbestandteile in welcher Höhe weitergegeben werden. Zweitens dürfen Kosten nur zur Insolvenzvermeidung weitergegeben werden, nicht aber um Boni, Gewinne und Ausschüttungen in die Höhe zu treiben. Und drittens muss garantiert sein, dass mit den steigenden Energiepreisen für Verbraucher:innen nicht die kommerziellen Endkunden, also die Unternehmen, subventioniert werden.

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