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Datum: 05.07.2022

Lastenausgleich statt einseitiger Belastung von Verbraucher:innen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes

Um Gashandelsunternehmen finanziell abzusichern, will das Bundeskabinett das Energiesicherungsgesetz kurzfristig ändern. Der Gesetzesentwurf sieht neben einem Rettungsschirm für die Versorger ein Preisumlagesystem vor.

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), vor blauem Hintergrund mit Logo vzbv

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Offensichtlich nimmt die Bundesregierung davon Abstand, dass die Energieversorgungsunternehmen bei einer erklärten Gasmangellage Preissteigerungen unkontrolliert an die privaten Haushalte weitergeben dürfen. Der nun vorgeschlagene Umlagemechanismus wird sicherlich Preisspitzen für einzelne Verbraucher:innen abfedern. Dennoch hat der Gesetzesentwurf eine deutliche Schlagseite zulasten der Verbraucher:innen, die die hohen Preise hauptsächlich schultern müssen: durch die neue Umlagefinanzierung der Preissteigerungen und indirekt durch den geplanten steuerfinanzierten Rettungsschirm. Die Bundesregierung muss bei der geplanten Umlagefinanzierung für einen fairen Lastenausgleich zwischen Unternehmen, Staat und Privathaushalten sorgen.

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