Um Gashandelsunternehmen finanziell abzusichern, will das Bundeskabinett das Energiesicherungsgesetz kurzfristig ändern. Der Gesetzesentwurf sieht neben einem Rettungsschirm für die Versorger ein Preisumlagesystem vor.

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Offensichtlich nimmt die Bundesregierung davon Abstand, dass die Energieversorgungsunternehmen bei einer erklärten Gasmangellage Preissteigerungen unkontrolliert an die privaten Haushalte weitergeben dürfen. Der nun vorgeschlagene Umlagemechanismus wird sicherlich Preisspitzen für einzelne Verbraucher:innen abfedern. Dennoch hat der Gesetzesentwurf eine deutliche Schlagseite zulasten der Verbraucher:innen, die die hohen Preise hauptsächlich schultern müssen: durch die neue Umlagefinanzierung der Preissteigerungen und indirekt durch den geplanten steuerfinanzierten Rettungsschirm. Die Bundesregierung muss bei der geplanten Umlagefinanzierung für einen fairen Lastenausgleich zwischen Unternehmen, Staat und Privathaushalten sorgen.