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Mann liest eine überhöhte Rechnung. Foto: gstockstudio - Adobe Stock

Quelle: gstockstudio - adobestock.de

Datum: 21.04.2026

Kontobetrug: Banken lassen Betroffene immer wieder im Stich

Verbraucherzentrale fordert faire Haftungsverteilung bei Zahlungsbetrug

Mann liest eine überhöhte Rechnung. Foto: gstockstudio - Adobe Stock

Quelle: gstockstudio - adobestock.de

  • Kontobetrug: Banken nutzen immer wieder Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
  • Verbraucher:innen tragen Schäden trotz klarer Rechtslage
  • Verbraucherzentrale fordert Durchsetzung der Rückerstattungspflicht

Wer Opfer von Kontobetrug wird, bleibt immer wieder auf dem Schaden sitzen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung eines Verbraucheraufrufs des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Banken und Zahlungsdiensteanbieter werfen Betroffenen mitunter pauschal grobe Fahrlässigkeit vor und verweigern dadurch die gesetzlich vorgesehene Erstattung nicht autorisierter Zahlungen. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Verbraucher:innen wirksam vor den Folgen von Kontobetrug geschützt werden und die gesetzliche Rückerstattungspflicht wirksam zur Anwendung kommt.

„Zahlungsdienstleister müssen erstatten, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Zahlung nicht autorisiert haben. Dennoch schieben viele Banken die Verantwortung auf ihre Kundschaft ab“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Viele Betroffene seien bereits durch den Betrugsfall belastet und würden zusätzlich mit dem Vorwurf konfrontiert, grob fahrlässig gehandelt zu haben. „Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen einen Zahlungsverkehr, der fair, transparent und rechtssicher funktioniert. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, damit aus dem gesetzlichen Anspruch auf Erstattung auch echte Praxis wird.“

Banken nutzen systematische Abwehrmuster

Die Auswertung der gemeldeten Verbraucherfälle zeigt, dass Banken immer wieder bestimmte Taktiken nutzen, wenn sie ihren Kund:innen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Diese zielen aus Sicht der Verbraucherzentrale dahin,

  • Verbraucher:innen durch den Versand von Standardschreiben oder eine langsame Fallbearbeitung hinzuhalten,
  • die konkreten Fallkonstellationen unzureichend zu würdigen oder Beweise durch falsche Schlussfolgerungen zu konstruieren,
  • ihren Pflichten hinsichtlich eines Nachweises der Autorisierung oder der Erstattung der Schadenssummen unzureichend nachzukommen.

„Betrug ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zuverlässig zu erkennen oder in vielen Fällen von echtem Anbieterverhalten kaum zu unterscheiden“, sagt Pop. „Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit verhindert immer wieder, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Recht kommen.“

Verbraucherzentrale fordert Durchsetzung der Rückerstattungspflicht

Damit Verbraucher:innen im Betrugsfall nicht länger benachteiligt werden und die gesetzliche Rückerstattungspflicht wirksam zur Anwendung kommt, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband:

  • Aufrechnungsverbot: Direkt erstatten, dann prüfen. Nach der Rückerstattung der nicht-autorisierten Zahlung müssten sich Zahlungsdienstleister dann, wenn sie grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Zahlers vermuten, um eine Geltendmachung ihres Anspruchs auf Schadenersatz kümmern.
  • Klarstellung Einzelfallprüfung: Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass Anbieter von Verbraucher:innen als betrügerisch gemeldete Zahlungen genau prüfen und den Vorwurf an Verbraucher:innen, grob fahrlässig gehandelt zu haben, genau begründen müssen.
  • Präzisierung Nachweispflichten: Der Gesetzgeber sollte die Nachweispflichten für Zahlungsdienstleister präzisieren. Zahlungsdienstleister sollten bei betrügerischen Zahlungen alle für die Auslösung und Durchführung relevanten Informationen Verbraucher:innen bereitstellen.

Hintergrund

Phishing-Nachrichten, betrügerische Internetseiten, Anrufe mit falschen Identitäten: Allein im Jahr 2025 summierten sich die finanziellen Verluste durch Betrug auf 10,6 Milliarden Euro. Die Beschwerdezahlen bei den Verbraucherzentralen zu Cyberkriminalität im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen (Probleme mit Phishing, Identitätsdiebstahl und nicht autorisierten Kontoabbuchungen) sind in den Jahren 2024 zu 2025 um 54 Prozent gestiegen. Verbraucher:innen in Deutschland mussten 2024 laut einem Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und Europäischen Zentralbank überwiegend (bis zu 89 Prozent) den durch Zahlungskonten-Betrug entstandenen Schaden selbst tragen. Beim Versuch, die gestohlenen Gelder zurück oder erstattet zu bekommen, werfen Banken und Sparkassen den Betroffenen immer wieder vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben und verweigern eine Erstattung.

Untersuchungsmethode

Verbraucheraufruf zu Erfahrungen mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit durch die Bank bei Betrugsfällen. Die Rückmeldungen erfolgten über ein Online-Formular auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Basis: 100 Meldungen von Verbraucher:innen. Erhebungszeitraum: Mai bis November 2025. Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung sind aus den Daten nicht ableitbar.

Betrug hat sich in den vergangenen Jahren industrialisiert. Das heißt Betrüger:innen arbeiten organisiert, arbeitsteilig und professionalisiert. Das führt dazu, dass Betrug für Betrüger:innen einfacher durchzuführen ist und für Verbraucher:innen schwerer zu erkennen.

Im europäischen Wirtschaftsraum ist der Wert betrügerischer Transaktionen innerhalb eines Jahres um 17% gestiegen. Quelle: 2025 Report on Payment Fraud

Bei Zahlungsverkehrsbetrug werden Zahlungen beauftragt, die von Verbraucher:innen nicht autorisiert wurden, denen sie also nicht zugestimmt haben. Zahlungen sind aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht-autorisiert, wenn Verbraucher:innen einer Zahlung nicht zugestimmt haben, von Betrüger:innen über das Motiv der Zahlung getäuscht wurden oder Inhalte der Zahlungen manipuliert wurden. Maßgeblich ist allein, ob Nutzer:innen, die von den Angreifern herbeigeführte Transaktion herbeiführen wollten.

  • Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn betrügerisch erlangte Sicherheitsmerkmale (zum Beispiel PIN, TAN) von Betrügern zur Auslösung von Zahlungen eingesetzt werden. Um an diese Daten zu gelangen, wenden Betrüger Social Engineering-Techniken an: zum Beispiel täuschend echte Phishing-Nachrichten zu Sicherheitsvorfällen, gefälschte Anrufe von Bankmitarbeiter:innen oder gefälschte Bankwebseiten.

Zahlungsdienstleister sind nach § 675u BGB verpflichtet, nicht-autorisierte Zahlungen binnen eines Tages zurückzuerstatten. Verbraucher:innen haften bei einer unautorisierten Zahlung grundsätzlich nicht, bzw. unter bestimmten Umständen bis zu einem Betrag von 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB). Nach § 675v Absatz 3 BGB haften Verbraucher:innen nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten, das den Schaden verursacht hat, für den gesamten Betrag.

Grob fahrlässig zu handeln bedeutet, einen in objektiver Hinsicht schweren und in subjektiver Hinsicht unentschuldbaren Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt zu begehen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, XI ZR 91/14). Einfache und naheliegende Überlegungen werden nicht angestellt, die sich jedem Menschen unmittelbar hätten aufdrängen müssen (BGH, Urteil vom 17.10.2000 –XI ZR 42/00). Beispiele sind ein Unfall wegen des Überfahrens einer roten Ampel oder ein Einbruch durch ein geöffnetes Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit. Es handelt sich hierbei daher um einen Ausnahmetatbestand.

Im Fall von streitigen Autorisierungen (Zahlungsfreigabe) muss der Zahlungsdienstleister gemäß § 675w BGB die Aufzeichnung der Nutzung des Zahlungsinstruments einschließlich der Authentifizierung (technische Überprüfung der Berechtigung zur Freigabe von Zahlungen) nachweisen. Außerdem müssen zusätzlich unterstützende Beweismittel vorgelegt werden, die die grobe Fahrlässigkeit der Zahlungsdienstnutzer:innen nachweisen.

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