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Datum: 11.08.2022

Klimageld kurzfristig einführen

vzbv-Kurzstellungnahme zum Auszahlungsmechanismus für das Klimageld veröffentlicht

  • vzbv fordert Einführung des Klimageldes zu Beginn 2023.
  • vzbv fordert Bundesregierung auf, ausreichend finanzielle Mittel für das Klimageld bereitzustellen.
  • Klimageld darf nicht mit aktuellen Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Energiepreiskrise verrechnet werden.
Heizung mit Geldscheinen

Quelle: abcmedia - AdobeStock.com

Ende Juli 2022 hat das Bundesministerium für Finanzen einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Darin werden zwar Grundlagen für die Auszahlung des Klimageldes gelegt, die Finanzierung des Klimageldes fehlt jedoch aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In einer Kurzstellungnahme fordert der vzbv von der Bundesregierung, ausreichend finanzielle Mittel für das Klimageld bereitzustellen.

„Dass die Bundesregierung jetzt einen Weg für die Auszahlung des Klimageldes an die Verbraucher:innen schaffen will, ist zu begrüßen. Umso unverständlicher ist es, dass keine finanziellen Mittel für das Klimageld zur Verfügung gestellt werden sollen“, sagt Thomas Engelke, Energieexperte im vzbv. „Das Klimageld darf nicht auf die lange Bank geschoben werden“.

Hintergrund

Der vzbv unterstützt eine verbraucherfreundliche CO2-Bepreisung von fossilen Heiz- und Kraftstoffen als Anreiz für mehr klimaverträgliches Verhalten. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung der privaten Verbraucher:innen dürfen dabei nicht im Bundeshaushalt verbleiben, sondern müssen vollständig an die Gesamtgruppe der privaten Verbraucher:innen zurückerstattet werden.

Das Bundesfinanzministerium will jetzt einen Mechanismus schaffen, mit dem das Klimageld an die Verbraucher:innen ausgezahlt werden kann. Mit dem Klimageld erhält jede Person einen Betrag aus den Einzahlungen für die CO2-Bepreisung zurück, unabhängig davon, wie viel CO2 sie durch Heizen und Autofahren verursacht hat. Damit wird eine Lenkungswirkung hin zu weniger Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen erreicht. Zudem profitieren Haushalte mit geringem Einkommen mehr als Haushalte mit höherem Einkommen.

Das Klimageld ist unabhängig von der aktuellen Energiepreiskrise und darf daher nicht mit aktuell erforderlichen finanziellen Hilfsmaßnahmen gegen diese Krise verrechnet werden.

Download

22-08-10_Stn_vzbv_Klimageld

Klimageld ab 2023 an Verbraucher:innen auszahlen

Kurzstellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) | August 2022

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