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Datum: 31.10.2022

Entlastungen für Gas und Wärme müssen nun schnell kommen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zum Schlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme

Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat heute ihren Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ vorgelegt. Er enthält unter anderem genauere Ausführungen zur Gas- und Wärmepreisbremse sowie Vorschläge für einen günstigeren Gaseinkauf auf EU-Ebene und Maßnahmen für mehr Energieeinsparung. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert diesen Bericht:

Press Photo 10, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisations

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Die ExpertInnen-Kommission für Gas und Wärme hat eine Reihe von guten Vorschlägen dazu gemacht, wie die Versorgung mit Energie in diesem Winter gesichert und bezahlbarer gestaltet werden kann.

Die für Dezember geplante Einmalzahlung in Form einer Monatsabschlagszahlung an die privaten Haushalte, die mit Gas- oder Fernwärme heizen, wird vom vzbv grundsätzlich begrüßt, weil sie schnell und unbürokratisch wirkt. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum die Kommission die verpflichtende Auszahlung der Abschlagszahlung noch im Dezember nur für Eigentümer:innen, nicht aber für Mieter:innen fordert. Hier muss die Bundesregierung jetzt dringend nachbessern. Mieter:innen und Eigentümer:innen müssen gleichgestellt werden.

Die von März 2023 bis April 2024 geplante Preisbremse in Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas für 80 Prozent des Verbrauchs entlastet Verbraucher:innen zusätzlich. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bei einem Gaspreis von 20 Cent pro Kilowattstunde kann damit über 1.000 Euro im Jahr einsparen.

Der vzbv begrüßt, dass die Kommission zudem eine soziale Komponente für die Gaspreisbremse vorschlägt, indem die Entlastungen versteuert werden müssen, allerdings erst bei einem Einkommen ab 72.000 Euro.

Aus Sicht des vzbv wäre statt eines Gaspreisdeckels ein ausgezahlter Pro-Kopf-Betrag der bessere Weg gewesen, um Energie zu sparen und gleichzeitig insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu entlasten. Auch die Kommission unterstützt solche „sozial differenzierten Direktzahlungen“, verweist aber auf einen fehlenden Auszahlungsmechanismus in Deutschland. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen müssten jetzt laut Kommission „so schnell wie möglich geschaffen werden.“ Die Bundesregierung muss nun endlich handeln.

Zu begrüßen sind auch verschiedene Maßnahmen zum Energieeinsparen. Gasnetzverteilbetreiber und Bundesnetzagentur sollen mehr Informationen zu Gasverbrauch und Gaseinsparungen veröffentlichen. Verbraucher:innen sollen mit Apps ihre Gas- und Wärmezähler einfacher ablesen können und bestimmte private Haushalte sollen Prämien erhalten, wenn sie mehr als 20 Prozent Energie einsparen. Auch die energetische Gebäudesanierung soll deutlich besser unterstützt und gleichzeitig die Mieter:innen dadurch nicht zusätzlich belastet werden. Die Bundesregierung muss diese zusätzlichen Informationen verpflichtend festschreiben und die finanziellen Mittel für mehr Energieeffizienz bereitstellen.

Für diejenigen Verbraucher:innen, die trotz finanzieller Unterstützung Zahlungen nicht mehr leisten können, soll ein Sofort-Hilfsfonds eingerichtet werden. Damit sollen Vermieter:innen und Mieter:innen geschützt werden. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sicher verhindert werden können Energiesperren dadurch aber nicht. Der vzbv fordert daher ein Moratorium für Gas- und  Fernwärme sowie  Stromsperren noch für diesen Winter.

Download

22-10-28_Stn_vzbv_ERP 2023_Soforthilfe

Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden wird begrüßt

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) zu einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der
Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023) | Oktober 2022

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