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Datum: 08.07.2022

Auch das neue Energiesicherungsgesetz geht zu Lasten der Verbraucher:innen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes

Der Bundesrat hat heute einer bereits vom Bundestag beschlossenen Novelle des Energiesicherungsgesetzes zugestimmt. Demnach dürfen Unternehmen bei einer Gasmangellage Gaspreise kurzfristig an die Gruppe der Endverbraucher:innen – also auch an die privaten Haushalte – in voller Höhe weiterreichen. Zwar soll künftig ein Umlagesystem Preisspitzen für einzelne Verbraucher:innen abpuffern, die Gesamtbelastung bleibt aber auch in der neuen Fassung des Gesetzes unverändert. Einzelheiten des Umlagesystems müssen noch in einer Verordnung geregelt werden. Zusätzlich will die Bundesregierung einen Rettungsschirm aus Steuermitteln über in Schieflage geratende Unternehmen spannen.

Press Photo 10, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisations

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Bereits jetzt wissen viele Verbraucher:innen schon nicht mehr, wie sie die steigenden Energiepreise bewältigen sollen. Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes verschärft sich die Lage für die Verbraucher:innen weiter: im Ernstfall sollen zusätzliche Lasten in noch unbekannter Höhe einseitig auf alle Verbraucher:innen abgewälzt werden. Während die Verbraucher:innen das volle Risiko der explodierenden Gaspreise tragen, soll es für Unternehmen einen staatlichen Rettungsschirm geben - eine gerechte Lastenverteilung sieht anders aus. 

Hier muss die Bundesregierung nachbessern, wenn sie im Ernstfall die Preisweitergabe, auch über eine Umlage, beschließt. Sei es über weitere Entlastungspakete, oder über einen Lastenausgleich innerhalb der Umlage. Jetzt kommt es darauf an, dass Energiesicherungsgesetz (EnSiG) verbraucherfreundlich auszugestalten. Der vzbv fordert, dass Paragraf 24 EnSiG, der eine ungebremste Preisweitergabe binnen einer Woche an die Verbraucher:innen ermöglicht, keine Anwendung findet. Die Bundesregierung muss zudem zügig die entsprechende Verordnung zur Umsetzung des Paragrafen 26 EnSiG (Umlagefinanzierung) erarbeiten. Diese Umsetzung muss einen fairen Lastenausgleich zwischen Verbraucher:innen, Unternehmen und Staat beinhalten.

Die Bundesregierung muss ein drittes Entlastungspaket auf den Weg bringen, insbesondere für die privaten Haushalte mit geringem Einkommen. Energiesperren für diese Haushalte müssen ausgesetzt und finanziert werden, um diese vor Armut zu schützen. Die Entlastungen müssen schnell ankommen. Ansonsten droht, dass Verbraucher:innen bei explodierenden Preisen de facto zahlungsunfähig sein. Das muss unbedingt verhindert werden.

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