Datum: 28.01.2019

Babylonische Preisverwirrung auf dem Fernwärmemarkt

Preis- und Vertragsänderungen sind für Kunden laut einer neuen Studie des Marktwächters Energie weder verständlich noch nachvollziehbar

Babylonische Preisverwirrung auf dem Fernwärmemarkt

Quelle: Ali Farid / freeimages.com

Der deutsche Fernwärmemarkt ist ein bunter Flickenteppich, der aus hunderten lokalen Monopolen besteht. Vor allem bei Preiserhöhungen stehen Kunden einem verwirrenden Kaleidoskop von Begriffsdefinitionen und Preisgestaltungen gegenüber. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher eine bundesweit einheitliche Terminologie und eine Veröffentlichungspflicht für Preisregelungen und Preislisten.

Experten des Marktwächters Energie haben bundesweit öffentlich zugängliche Vertragsunterlagen von Fernwärmeversorgern untersucht und kommen zu dem Schluss, dass es fast so viele Formeln und Indizes für die Kalkulation der Preise gibt wie Anbieter. In einigen Fällen gilt das sogar für verschiedene Netze des gleichen Unternehmens.

„Die Anbieter sprechen noch nicht einmal die gleiche Sprache“, sagt Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächters Energie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Was bei dem einen der Grundpreis ist, heißt anderswo Leistungspreis, der Messpreis erscheint auch als Verrechnungspreis oder Messdienstleistung und der Arbeitspreis taucht auch als Verbrauchspreis auf. Die meisten Kunden verstehen da nur Bahnhof und können die Begründungen der Preiserhöhungen so nicht nachvollziehen.“

Im Rahmen einer Online-Befragung von betroffenen Fernwärmekunden gab die überwiegende Mehrheit an, die von den Lieferanten erhaltenen Informationen zu Preisanpassungen nur schlecht oder sehr schlecht verstanden zu haben. Nur etwa jeder Zehnte war mit den erhaltenen Erklärungen einigermaßen zufrieden.

Auch die formale Begründung der Preisanpassungen erfolgt je nach Anbieter unterschiedlich. Die Untersuchung zeigt, dass Preisanpassungen in 118 von 325 untersuchten Fällen mit Hilfe einer Preisänderungsklausel vorgenommen werden. In 31 Fällen enthielt das Schreiben an die Kunden nur einen Verweis auf die Fernwärme-Verordnung (AVBFernwärmeV) oder die Versorger teilten gar nicht mit, worauf sie ihr vermeintliches Recht zur Preisanpassung stützten. Bei 149 der 325 untersuchten Unternehmen war die Vorgehensweise anhand von öffentlich zugänglichen Informationen nicht erkennbar.

„Eine transparente Preisgestaltung ist eine Grundbedingung für das Vertrauen der Verbraucher, die Fernwärme nutzen wollen“, unterstreicht Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim vzbv. „Daher fordert der vzbv eine bundesweite Pflicht zur Veröffentlichung der allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie der dazugehörigen Preisregelungen und Preislisten im Internet, zum Beispiel nach dem Muster des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein, welches diese Praxis seit März 2017 vorschreibt. Außerdem müssen auch einheitliche Begrifflichkeiten für die Faktoren in den Preisänderungsklauseln etabliert werden.“

Analog der Stromkennzeichnung muss nach Ansicht des vzbv auch die Angabe der eingesetzten Brennstoffe, der Emissionen und der Netzverluste für jedes Fernwärmenetz neben der Darstellung eines bundesweiten Mixes zur Pflicht gemacht werden. Diese Informationen wären auf der Rechnung und im Internet anzugeben.

Den kompletten Untersuchungsbericht sowie weiteres Informationsmaterial können Sie hier herunterladen.


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Fernwärme: Preisanpassungen in bestehenden Kundenverhältnissen I Faktenblatt

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Fernwärme: Preisanpassungen in bestehenden Kundenverhältnissen I Untersuchungsbericht

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