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Datum: 12.10.2023

Kein Etikettenschwindel bei Herkunftsnachweisen für Wasserstoff und andere Gase

vzbv nimmt Stellung zu den geplanten Herkunftsnachweisregistern für Wasserstoff und andere Gase sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen

 

 

Metallsäule mit dem Aufdruck H2, Windräder und Solarkollektoren im Hintergrund

Quelle: Adobe Stock - malp

Die Bundesregierung plant Herkunftsnachweise für gasförmige Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte einzuführen. Dabei sollen diese Nachweise sowohl für erneuerbare Energiequellen als auch für sogenannte kohlenstoffarme Gase einschließlich daraus hergestellter Derivate ausgestellt werden. Der vzbv sieht darin ein großes Risiko für eine Verbrauchertäuschung.

  • Verbraucher:innen kennen Herkunftsnachweise bis jetzt ausschließlich für Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird („Ökostrom“).
  • Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass Verbraucher:innen zu Recht eine vergleichbare Erwartungshaltung an Herkunftsnachweise in den Bereichen Gas und Wärme haben.
  • Dieser Erwartung würde mit gesonderten Herkunftsnachweisen für sogenannte kohlenstoffarme Gase nicht entsprochen, da diese nicht klimaneutral sind.

Kein Etikettenschwindel bei Herkunftsnachweisen

23-10-10_Stn_vzbv_HKNRV_Gas_Wärme_und_Kälte_final

Kein Etikettenschwindel bei Herkunftsnachweisen

Kurzstellungnahme des vzbv | 10.Oktober 2023

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