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Quelle: Anfrey Popov - fotolia.com

Datum: 10.02.2026

Qualität zur Priorität machen: Reformbedarf in der Netzregulierung

Verbraucherzentrale fordert ambitionierte Qualitätsregulierung

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Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit die Qualitätsregulierung der Stromnetzbetreiber. Ziel der Überarbeitung ist es, die Versorgungsqualität über reine Netzzuverlässigkeit hinaus zu verbessern und die Energiewendekompetenz der Netzbetreiber zu stärken. Die Verbraucherzentralen erreichen immer wieder Beschwerden über das Verhalten der Netzbetreiber, unter anderem beim Smart Meter-Einbau. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher eine ambitionierte Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, die Netzanschlüsse beschleunigt, Servicequalität verbessert und Verbraucher:innen wirksam vor Verzögerungen und finanziellen Nachteilen schützt.

Reformbedarf in der Qualitätsregulierung

Immer mehr Verbraucher:innen nehmen durch eigene Solaranlagen, Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge aktiv an der Energiewende teil. In diesem Zusammenhang ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung nur ein Aspekt von Versorgungsqualität. Ebenfalls relevant sind der schnelle und reibungslose Anschluss der Anlagen, das Funktionieren von Smart-Metern, sowie eine verbraucherorientierte verlässliche Kommunikation mit den Netzbetreibern.

Smart-Meter-Rollout: Probleme und Verzögerungen belasten Haushalte

Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt fest, dass es bei energiewenderelevanten Prozessen weiterhin zu erheblichen Verzögerungen kommt. Beschwerden bei der Verbraucherzentrale zeigen exemplarisch, dass der Smart-Meter-Rollout immer wieder von technischen Problemen und mangelnder Kommunikation zwischen den Marktakteuren geprägt ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies lange Wartezeiten, Unsicherheiten und finanzielle Nachteile bedeuten.

Die exemplarischen Fälle der Verbraucherzentrale verdeutlichen, dass gesetzliche Mindeststandards allein nicht immer ausreichen, wenn ihre Umsetzung in diesem natürlichen Monopolmarkt nicht verlässlich kontrolliert und durchgesetzt wird. Deshalb braucht es eine ambitionierte Qualitätsregulierung, um die Verlässlichkeit sicherzustellen und die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu schützen.

vzbv-Forderungen für eine verbraucherorientierte Qualitätsregulierung

Der vzbv fordert:

  • die Netzleistungsfähigkeit mit einem Bonus-Malus-System anzureizen,
  • Anreize für eine hohe Netzservicequalität zu schaffen,
  • die Umsetzung energiewirtschaftlicher Prozesse in den Blick zu nehmen.

Hintergrund: Regulierungsrahmen der Bundesnetzagentur

Für die Nutzung des Stromnetzes fallen Gebühren an, die Netzentgelte. Netzentgelte werden an die privaten Haushalte über den Strompreis weitergereicht. Der Betrieb von Stromnetzen ist ein natürliches Monopol und wird deshalb von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beaufsichtigt. Ziel der Regulierung ist es, überhöhte Gewinne der Netzbetreiber zu verhindern und die Netznutzenden vor unangemessen hohen Netzentgelten zu schützen.

Die Regulierung ist damit primär auf Kosteneffizienz ausgerichtet. Die Qualitätsregulierung bildet im Regulierungsrahmen einen wichtigen Gegenpol. Sie soll sicherstellen, dass Netzbetreiber ausreichend Anreize erhalten, die Versorgungsqualität kontinuierlich zu optimieren.

Die bestehende Qualitätsregulierung, die eine möglichst unterbrechungsfreie Stromversorgung finanziell anreizt, soll grundsätzlich weitgehend erhalten bleiben. Ergänzend soll allerdings die Netzleistungsfähigkeit als neue Dimension eingeführt werden. Mit der Netzleistungsfähigkeit sollen die Energiewendekompetenz und der Digitalisierungsgrad der Netzbetreiber bewertet werden. Finanzielle Anreize zur Verbesserung der Netzleistungsfähigkeit sind jedoch vorerst nicht vorgesehen. Die Netzservicequalität bleibt vollständig unberücksichtigt.

Hintergrund zu Fällen aus der Verbraucherzentrale

Bei den Einzelfallschilderungen aus den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen handelt es sich um ausführliche Beschreibungen besonders auffälliger Sachverhalte aus der Verbraucherberatung, die qualitativ ausgewertet werden können. Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens entsprechender Fälle in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung sind nicht möglich.

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