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Eigenheimbesitzer bei der Installation von Solarpanelen auf dem Dach

Quelle: 123rf - Federico Rostagno

23.07.2026

EEG-Reform: Was sich für Solaranlagen ändern soll

Ramona Pop: „Die Risiken des Wechsels von Einspeisevergütung auf Direktvermarktung dürfen nicht auf private Haushalte gewälzt werden"

Eigenheimbesitzer bei der Installation von Solarpanelen auf dem Dach

Quelle: 123rf - Federico Rostagno

  • EEG-Reform soll Förderung und Vergütung von privaten Photovoltaikanlagen verändern
  • Solarstrom muss sich für Haushalte weiterhin lohnen
  • Verbraucherzentrale fordert mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Verbraucher:innen

Viele Menschen investieren in eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage), um ihre Stromkosten zu senken und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Die Bundesregierung plant nun Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die insbesondere neue kleine Solaranlagen betreffen würden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht dabei Chancen, aber auch erhebliche Risiken für private Haushalte.

Was soll sich beim EEG ändern? 

Nach den Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen mit weniger als 25 Kilowatt Leistung entfallen. Damit dürften so gut wie alle neu errichten privaten PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern von diesen neuen Regelungen betroffen sein.

Stattdessen sollen Betreiber:innen ihren nicht selbst verbrauchten Solarstrom künftig direkt vermarkten. Für eine Übergangszeit sind befristete Zahlungen und ein Direktvermarktungsbonus vorgesehen.

Außerdem sollen künftig auch kleinere PV-Anlagen stärker in digitale Steuerungs- und Messsysteme eingebunden werden. Zudem ist vorgesehen, die Einspeiseleistung kleiner Anlagen dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen.

Warum ist die Einspeisevergütung für Verbraucher:innen wichtig? 

Die Einspeisevergütung sorgt seit vielen Jahren für Planungssicherheit. Wer eine PV-Anlage installiert, erhält für überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, eine feste Vergütung. Das macht die Wirtschaftlichkeit einer Anlage kalkulierbar und erleichtert die Investitionsentscheidung.

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands bleibt diese Planungssicherheit wichtig. Denn viele Haushalte finanzieren ihre Anlage über Jahre hinweg und müssen verlässlich abschätzen können, ob sich die Investition lohnt.

Profitieren Verbraucher:innen überhaupt von Photovoltaik?

Strom aus dem Netz ist in Deutschland teuer. Verbraucher:innen können mit einer PV-Anlage ihren eigenen Strom erzeugen und dadurch weniger Strom aus dem Netz beziehen. PV-Anlagen können insbesondere Wärmepumpen und Elektroautos mit günstigem erneuerbarem Strom versorgen. Wer einen Batteriespeicher nutzt, kann noch mehr des selbst erzeugten Stroms verbrauchen.

Darüber hinaus profitieren auch Haushalte ohne eigene PV-Anlage vom Ausbau der erneuerbaren Energien: Strom aus Wind- und Solaranlagen wirkt preisdämpfend auf den Börsenstrompreis.

Welche Probleme gibt es bei der Direktvermarktung?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt grundsätzlich das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien kosteneffizienter zu gestalten und die Förderkosten zu begrenzen. Der Übergang zu einem neuen System muss jedoch so gestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Planungssicherheit behalten und die Beteiligung an der Energiewende attraktiv bleibt.

Viele technische und organisatorische Prozesse sind allerdings noch nicht ausreichend entwickelt. Insbesondere bei Verteilnetzbetreibern fehlen vielerorts die Voraussetzungen für eine massenhafte Umsetzung der Direktvermarktung. Verzögerungen könnten dazu führen, dass Verbraucher:innen weder von einer Einspeisevergütung noch von einer funktionierenden Direktvermarktung profitieren. 

Ramona Pop steht frontal, nah an der Kamera, vor einem roten Aufsteller des vzbv mit der Aufschrift "Stark für mich"

Quelle: © Plambeck / vzbv

Ramona Pop
Vorständin, Verbraucherzentrale Bundesverband

Die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Neuanlagen ist ein falsches Signal und sorgt für Verunsicherung. Solarenergie ist bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebt. Sie wollen an der Energiewende teilhaben. Dafür brauchen die Privathaushalte verlässliche Rahmenbedingungen. Die Anschaffung einer solchen Anlage muss sich lohnen und darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.

Private Haushalte sollen künftig ihren Strom direkt vermarkten, obwohl bislang nicht sichergestellt ist, dass die Direktvermarktung flächendeckend angeboten werden kann. Es darf nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein System nutzen sollen, dessen zentrale Prozesse bei Netzbetreibern und anderen Marktakteuren noch nicht zuverlässig funktionieren.

Solange die Voraussetzungen für eine funktionierende Direktvermarktung nicht geschaffen sind, braucht es weiterhin eine verlässliche Vergütung für eingespeisten Strom. Die Risiken des Wechsels von Einspeisevergütung auf Direktvermarktung dürfen nicht auf private Haushalte gewälzt werden.

Was fordert die Verbraucherzentrale? 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Planungssicherheit garantieren
  • Funktionierende Direktvermarktung sicherstellen und einen Sanktionsmechanismus für Verteilnetzbetreiber einzuführen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
  • die Wirkleistungseinspeisung nicht pauschal auf 50 Prozent zu beschränken
  • den Pflichtrollout intelligenter Messsysteme nur auf neue PV-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen zwei und sieben Kilowatt auszuweiten

Netzpaket: Was ändert sich für Verbraucher:innen?

Neben den Änderungen am EEG arbeitet die Bundesregierung auch an einem sogenannten Netzpaket. Für Verbraucher:innen ist das relevant, weil immer mehr Menschen Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Stromspeicher oder Wallboxen installieren und dafür auf eine gute Zusammenarbeit mit ihrem Netzbetreiber angewiesen sind.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Pläne, Netzanschlussverfahren zu verbessern und zu digitalisieren. Aus Sicht des Verbands müssen Netzbetreiber jedoch stärker in die Pflicht genommen werden. 

Der vzbv fordert einheitliche Verfahren mit klaren Rückmeldefristen für Netzanschlussbegehren, ein bundesweit einheitliches Online-Tool für unverbindliche Netzanschlussauskünfte sowie einen bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle. Darüber hinaus fordert der vzbv mehr Rechtsklarheit bei der Abrechnung geringfügiger Stromverbräuche, etwa von Wechselrichtern bei Volleinspeiseanlagen. Verbraucher:innen sollen nicht zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern hin- und hergeschickt werden, sondern klare Ansprechpartner und verlässliche Verfahren erhalten.

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Grafik zur Befragung Stromverkauf Nachbarschaft

Quelle: Online-Befragung von eye square im Auftrag des vzbv

Befragung Stromverkauf Nachbarschaft

Eine knappe Mehrheit zeigt sich grundsätzlich offen für den Verkauf und/oder den Erwerb von Solarstrom aus der Nachbarschaft.

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Grafik Befragung Mieterstrom für Mieter

Quelle: Online-Befragung von eye square im Auftrag des vzbv

Befragung Mieterstrom für Mieter

Insgesamt 80 Prozent der befragten Mieter:innen sind unter bestimmten Voraussetzungen bereit, Mieterstrom von ihrem Vermieter zu erwerben - zwei Drittel aber nur, wenn sie dadurch Geld sparen.

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72 Prozent der Verbraucher:innen sehen Einsparmöglichkeiten bei ihrem Energieverbrauch. Gut ein Viertel (27 Prozent) sieht kein Einsparpotenzial.

Umfrage Energiepreiskrise: Ensparpotential

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