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Frau wärmt Ihre Hände an einem Heizkörper

Quelle: astrosystem - Adobe Stock

26.08.2026

Fernwärme: Reform stärkt Transparenz und Preisaufsicht

Verbraucherzentrale nimmt Stellung zu den Eckpunkten des Wärmenetzgesetzes

Frau wärmt Ihre Hände an einem Heizkörper

Quelle: astrosystem - Adobe Stock

Die geplante Reform der Fernwärmeregeln bringt mehr Preistransparenz und eine behördliche Preisaufsicht. Das ist ein wichtiger Fortschritt für Verbraucher:innen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands reicht das jedoch nicht aus: In einem Monopolmarkt braucht es zusätzlich einen wirksamen Schutz vor überhöhten Preisen und vor einseitigen Preiserhöhungen.

Mitarbeiter lächelt frontal in die Kamera

Quelle: Gert Baumbach vzbv

Felix John
Referent für Gasmarkt, Fernwärme und Energieverbraucherrechte

Die Reform der Wärmenetzregeln ist ein wichtiger Schritt für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher. Positiv hervorzuheben ist vor allem, dass die Bundesregierung mehr Transparenz bei Fernwärmepreisen schaffen und eine behördliche Preisaufsicht einführen will. Wer an ein Wärmenetz angeschlossen ist, kann den Anbieter meist nicht wechseln. Umso wichtiger ist es, dass Preise nachvollziehbar sind und wirksam kontrolliert werden.

Eine verpflichtende Transparenzplattform und die Möglichkeit für Behörden, Preis- und Kostenbestandteile zu überprüfen, können dazu beitragen, das Vertrauen in die Fernwärme zu stärken. Dafür macht sich die Verbraucherzentrale seit langem stark.

Aus Verbraucherschutzsicht bleiben jedoch Baustellen: Fernwärmeversorger sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen einseitig die Ausgangspreise in der bestehenden Preisanpassungsklausel erhöhen dürfen. Dadurch würden die Endkundenpreise sprunghaft ansteigen. Wer Verbraucherinnen und Verbraucher für die Wärmewende gewinnen will, darf sie nicht unkalkulierbaren Kostenrisiken aussetzen.

Die Bundesregierung muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass Fernwärme bezahlbar bleibt. Gerade weil Fernwärme ein Monopolmarkt ist, braucht es neben Transparenz und Preisaufsicht auch eine Preisobergrenze zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Hohe Fernwärmepreise

Fernwärmekundinnen und -kunden in einem typischen Mehrfamilienhaus zahlen zum Teil hohe Preise, im Median 17 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Gleichzeitig zeigen aus Sicht der Verbraucherzentrale die enormen Preisunterschiede zwischen einzelnen Netzen (von 8 ct/kWh bis 39 ct/kWh), dass mehr Kontrolle und Transparenz notwendig sind.

Quelle

Preistransparenzplattform Fernwärme, Preisstand 8. August 2026, Auswertung des vzbv auf Basis von 609 Fernwärmenetzen mit Preisangaben für Mehrfamilienhäuser

Bei Nah- und Fernwärme wird die Wärme zentral in einem Kraftwerk erzeugt und per Rohrleitung an Wohnhäuser und Gewerbebetriebe verteilt. Die angeschlossenen Hausbesitzer:innen bezahlen nicht den eingesetzten Brennstoff, sondern die abgenommene Wärmemenge. Besitzer:innen von Mietshäusern legen die Kosten für die Wärme dann per Heizkostenabrechnung auf ihre Mieter:innen um. Der weitaus größte Teil der heute erzeugten Fernwärme wird aus fossilen Energiequellen gewonnen, wie etwa Erdgas, Heizöl oder Kohle. Bis 2045 muss die gesamte Fernwärme aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Dies wird erhebliche Investitionen für den Um- und Neubau von Kraftwerken benötigen. Ein Teil dieser Investitionen wird dabei von Fernwärmekund:innen getragen werden müssen. Bereits heute bewegen sich Wärmenetze durchschnittlich auf einem hohen Preisniveau.

Aktuell werden etwa 15 Prozent der Haushalte mit Fernwärme beheizt. Vor allem in größeren Städten, wo viele Menschen auf engem Raum leben, bietet sich eine Versorgung über Wärmenetze oft an. 

Darüber, ob ein Wärmenetz realisiert aber letztendlich auch gebaut oder vergrößert wird, entscheidet die Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Je mehr Häuser an das Wärmenetz angeschlossen werden, umso eher lohnt es sich, das Netz zu bauen. Für eine hohe Anschlussdichte muss die angebotene Wärme aber nicht nur klimafreundlich, sondern auch preislich attraktiv sein. 

Die Bundesregierung hat sich auf dem Wärmegipfel 2023 zum Ziel gesetzt, Wärmenetze überall dort auf- und auszubauen, wo die leitungsgebundene Wärmeversorgung Kostenvorteile gegenüber Heizungen in jedem einzelnen Haus, wie etwa Wärmepumpen, aufweist. Mit einem deutlich beschleunigten Ausbau der Wärmenetze soll sich die Anzahl der angeschlossenen Gebäude bis 2045 gegenüber heute in etwa verdreifachen, das heißt, es sollen mittelfristig jährlich mindestens 100.000 Gebäude neu an Wärmenetze angeschlossen werden.

Fernwärmenetze sind natürliche Monopole mit nur einem Anbieter. Wer also an ein Wärmenetz angeschlossen ist, kann nicht einfach – wie bei Strom und Gas – den Anbieter wechseln, sondern müsste im Zweifel auf eine andere Heiztechnologie umsteigen. Deswegen spricht das Bundeskartellamt von „gefangenen Kunden“. 

Aufgrund dieser besonderen Ausgangslage ist Fernwärme anders reguliert. Nicht alle Verbraucherschutzstandards, die Strom- und Gaskund:innen schützen, gelten auch für Fernwärmelieferverträge. Die rechtlichen Grundlagen zwischen Kund:innen und den Fernwärmeversorgen sind in der AVBFernwärmeV niedergelegt. Diese Verordnung regelt unter anderem den Vertragsabschluss, Haftungsfragen, technische Anschlussbedingungen, zulässige Preisanpassungen bis hin zur Kündigung. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands werden Preise und ihre Zusammensetzung im Fernwärmemarkt jedoch bisher nicht ausreichend und systematisch kontrolliert. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auch für Wärmekund:innen erforderlich.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für Wärmekund:innen verbessert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Bezahlbarkeit von Wärmenetzen sicherstellen
  • Eine systematische und bundeseinheitliche Preisaufsicht, um Preissteigerungen zu kontrollieren
  • Preisanpassungsklauseln der Versorger müssen sich stärker an der tatsächlichen Kostenstruktur der Versorger orientieren
  • Eine bundeseinheitliche Preisobergrenze für Fernwärme, die sich an den Vollkosten einer effizient laufenden Wärmepumpe orientiert
  • Eine bundesweite verpflichtende Preistransparenzplattform, auf der alle Fernwärmenetze und ihre Kosten erfasst sind
  • Eine Aufstockung der Wärmenetzförderung, die sich stärker an der Wirtschaftlichkeit der Netze orientiert

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