Datum: 11.06.2021

Die ausgefallene Pflege-Reform: Pflegebedürftige stehen im Regen

Interview mit dem Leiter des Teams Gesundheit und Pflege, Thomas Moormann

Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Herr Moormann, der Bundestag hat sich in dieser Woche mit der Pflegeversicherung beschäftigt. Was war der Anlass?

Thomas Moormann: Die soziale Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung in Deutschland sind seit Jahren eine Dauerbaustelle, weil Reformen immer wieder aufgeschoben wurden. Auf den letzten Metern der laufenden Legislaturperiode hat die Koalition noch einen Versuch unternommen, wenigstens ein paar besonders drängende Probleme zu lösen.

Ist der Versuch gelungen?

Es gab zwar einige punktuelle Verbesserungen, von einer echten Pflegereform kann aber leider nicht die Rede sein. Zunächst positiv wirken die bessere Bezahlung der Pflegekräfte, die einmalige Erhöhung der ambulanten Pflegesachleistungen um 5 % und der Leistungen zur Kurzzeitpflege um 10 %. Hinzu kommt ein gestaffelter Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflege und erstmalig ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Die damit verbundenen Entlastungen fallen aber so dünn aus, dass sie das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.

Warum fällt Ihr Urteil so deutlich aus?

Zum einen lässt die flächendeckend bessere Bezahlung der Pflegekräfte die Pflegekosten und damit die Eigenanteile in der ambulanten wie in der stationären Pflege weiter steigen. Zum anderen darf es sich bei der Diskussion um die Eigenanteile nicht nur um die Pflegekosten drehen. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner etwa müssen neben einem Teil der Kosten für die reine Pflege auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Investitionen (zum Beispiel bauliche Maßnahmen) und für die Ausbildung der Pflegekräfte übernehmen. So zahlen sie Monat für Monat einen Gesamteigenanteil von im Schnitt über 2.100 Euro, und dieser Eigenanteil steigt stetig an. Ein solch hoher Betrag übersteigt die durchschnittliche Rente deutlich und treibt viele Betroffene unweigerlich in die Sozialhilfe – so geht es heute bereits einem Drittel der Pflegeheimbewohner.

Warum übernimmt die Pflegeversicherung diese Kosten nicht?

Die Pflegeversicherung finanziert grundsätzlich nur einen Teil der reinen Pflegekosten, so ist das im Gesetz angelegt. Dadurch müssen Pflegeheimbewohner allein für die reinen Pflegekosten monatlich im Durchschnitt über 800 Euro selbst zahlen. Die Koalition hatte versprochen, diese Pflegekosten-Eigenanteile zu senken.

Was ist daraus geworden?

Beschlossen wurde ein Zuschuss zu diesen Pflegekosten-Eigenanteilen in Höhe von 5 % im ersten, 25 % im zweiten, 45 % im dritten und 70 % im vierten Jahr des Aufenthalts im Heim.

Immerhin, kann man doch sagen, oder?

Nein, das hört sich besser an, als es ist. Eine Mehrheit (60 %) der Bewohner verstirbt bereits im ersten Jahr, es profitieren also nur wenige davon. Zu allem Überfluss hat die Koalition die längst versprochene Erhöhung der Leistungssätze der Pflegeversicherung wieder einkassiert.

Was steckt dahinter?

Die Leistungssätze sind die Beträge, die die Pflegeversicherung übernimmt. Je höher sie sind, umso niedriger können die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sein und umgekehrt. Die Leistungssätze müssen alle drei Jahre von der Bundesregierung überprüft werden. Das ist im Dezember 2020 passiert. Im Ergebnis sagte die Bundesregierung eine Erhöhung aller Pflegeleistungen im ambulanten wie im stationären Bereich um 5 % ab Januar 2021 zu. Weil aber die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht hinreichend gegenfinanziert waren, hat die Koalition kurzerhand die geplante Erhöhung bis zum Jahr 2025 ausgesetzt. Damit fehlen insgesamt neun Milliarden Euro zur Finanzierung der Pflege.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

Dass sie nicht wirklich entlastet werden: Der Großteil der pflegebedürftigen Verbraucher wird zu Hause versorgt. Dafür erhalten sie ein Pflegegeld. Mit der nun ausbleibenden Anpassung des Pflegegeldes, des Budgets für Tages- und Verhinderungspflege und der Leistungssätze werden zwangsläufig die Eigenanteile der Betroffenen im ambulanten Bereich weiter ansteigen. Im stationären Bereich ist es sehr ähnlich. Wegen des Verzichts auf die Erhöhung der Leistungssätze müssen die Pflegeheimbewohner den Großteil der von der Koalition verkündeten Entlastungen, hier die gestaffelten Zuschüsse, selbst tragen! Nach Berechnungen des Pflegeexperten Prof. Heinz Rothgang von der Uni Bremen bleibt dadurch für Heimbewohner eine Entlastung von nur 1% des derzeitigen Gesamteigenanteils übrig. Also so gut wie nichts.

Was müsste geschehen?

Wir fordern eine substanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen, die solide finanziert ist, und die die gesamte Kostenbelastung der Betroffenen im Blick hat. Mit einem höheren Zuschuss aus Steuermitteln könnten versicherungsfremde Leistungen in der Pflegeversicherung, etwa Leistungen für pflegende Angehörige, finanziert und die Beitragszahler entlastet werden. Eine Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der stationären Pflege könnte die Pflegeheimbewohner spürbar entlasten. Das Pflegerisiko wäre dann finanziell kalkulierbar. Die ausbleibende Anpassung der Leistungssätze muss die neue Bundesregierung rückgängig machen. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen endlich eine verlässliche, gesetzlich festgeschriebene, jährliche Dynamisierungsregel. Das heute, am 11. Juni, beschlossene Paket lässt die Pflegebedürftigen allerdings im Regen stehen.

 

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de

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