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Ramona Pop steht vor frontal zur Kamera vor einer Fensterfront

Quelle: © Plambeck / vzbv

Datum: 11.03.2026

Bundesregierung lässt Verbraucher:innen beim Heizungstausch allein

Statement zu den Eckpunkten der Reform des Gebäudeenergiegesetzes

Ramona Pop steht vor frontal zur Kamera vor einer Fensterfront

Quelle: © Plambeck / vzbv

Union und SPD haben am Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (neu: Gebäudemodernisierungsgesetz) vorgestellt. Mit ihrem Vorschlag setzt die Koalition auf weniger Leitplanken zum Klimaschutz und lässt Verbraucher:innen mit den Risiken des Heizungstausches allein, kommentiert Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband:

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zur Mogelpackung werden. Indem die Bundesregierung künftig wieder alle Heizungsarten zulassen will, lässt sie die privaten Haushalte mit den Investitionsentscheidungen und Risiken allein. Entgegen wissenschaftlicher Evidenz stellt die Bundesregierung vage Hoffnungen auf ein Hochlaufen eines Grüngasmarktes in Aussicht.

Statt Planungssicherheit schafft die Koalition damit neue Verunsicherung. Wer jetzt über die Anschaffung einer neuen Heizung nachdenkt, sollte zunächst eine gute und unabhängige Beratung in Anspruch nehmen und keine übereilten Entscheidungen treffen.“

Update am 11.03.2026

Der Deutsche Mieterbund hat am 11. März gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vorschlag für die Umsetzung einer Mieterschutzregelung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht. Den gemeinsamen Vorschlag der Verbände finden Sie auf der Website des Deutschen Mieterbunds.

Was eine Grüngasquote für Verbraucher:innen bedeutet

Die von der Ampel verantwortete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) macht erstmals konkrete Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen in Neubauten und im Bestand („Heizungsgesetz“ von 2024). Zentral ist hierbei die Regel, dass eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen („65-Prozent-Vorgabe“). Die aktuelle Regierung von Union und SPD hat sich vorgenommen, das GEG nochmals zu überarbeiten und die letzte Novellierung zu ersetzen.

Als Alternative wird aktuell eine sektorübergreifende Grüngasquote diskutiert, bei der nicht jede einzelne Heizung umgestellt werden muss. Gasheizungen könnten weiterhin eingebaut werden, da das Gasnetz über die Beimischung grüner Gase (Biomethan, grüner Wasserstoff= schrittweise dekarbonisiert werden soll. Teilweise soll dies auch über rein bilanzielle Nachweise erfolgen.
Für Verbraucher:innen ist das relevant, weil die Kosten der Quotenerfüllung über die Gaspreise auf alle Gaskund:innen umgelegt würden und die Kosten für das Heizen mit Gas dadurch deutlich steigen könnten.

Zugleich sind Grüne Gase auf absehbare Zeit knapp, die Versorgungssicherheit bleibt unsicher, die Klimawirkung im Wärmemarkt ist begrenzt und es drohen fossile Lock-ins. Überdies kann die Grüngasquote zur Kostenfalle für Haushalte werden, insbesondere für solche, die zur Miete wohnen. 

Forderungen der Verbraucherzentrale

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass im Wärmemarkt keine sektorübergreifende Grüngasquote als Ersatz zu den Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG eingeführt wird. Grüne Gase haben aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit und der begrenzten Klimawirkung kein Potenzial für eine Anwendung im großen Stil.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die Kosten für die Dekarbonisierung der Industrie nicht auf die privaten Haushalte umgelegt werden.

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Befragung Mieterstrom für Mieter

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Umfrage Energiepreiskrise: Ensparpotential

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