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Quelle: Nagel's Blickwinkel - fotolia.com

09.09.2026

Bargeld in Bus und Bahn: Jede:r Siebte hatte Probleme beim Ticketkauf

Verbraucherzentrale fordert Bargeldpflicht im öffentlichen Nahverkehr

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  • Jede:r Siebte Nutzer:in des öffentlichen Nahverkehrs konnte in den vergangenen zwölf Monaten einen Fahrschein nicht bar bezahlen.
  • Die Europäische Union verhandelt über eine Pflicht zur Annahme von Bargeld, Ticketautomaten könnten davon ausgeschlossen werden.
  • Verbraucherzentrale fordert: Ticketautomaten des öffentlichen Nahverkehrs müssen Bargeld akzeptieren.

Verbraucher:innen sollen auch künftig selbst entscheiden können, ob sie Fahrkarten für Bus und Bahn bar bezahlen. Menschen, die auf Bargeld angewiesen sind, verlieren den Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge, wenn sie Fahrscheine nicht bar bezahlen können. Deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Pflicht zur Annahme von Bargeld an Ticketautomaten.

„Wer Bus und Bahn nutzen möchte, muss ein Ticket unkompliziert erwerben können. Das gilt auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Bargeld angewiesen sind oder sich bewusst für die Barzahlung entscheiden", sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Stattdessen erleben Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder, dass ihnen die Barzahlung beim Ticketkauf verwehrt wird. Dabei sollte die Nutzung von Bus und Bahn unabhängig von der gewählten Zahlungsart möglich sein. Das ist letztlich auch eine Frage von Inklusion und sozialer Teilhabe.“

Probleme für Verbraucher:innen mit Barzahlung beim Ticketkauf

Eine aktuelle forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Verbraucher:innen stoßen beim Ticketkauf im öffentlichen Personennahverkehr teilweise auf Schwierigkeiten bei der Barzahlung. Zehn Prozent der Befragten haben in den vergangenen zwölf Monaten erlebt, dass sie ein Ticket nicht mit Bargeld bezahlen konnten, obwohl sie dies gerne gemacht hätten. Bezogen auf den Anteil der Befragten, die in diesem Zeitraum grundsätzlich Bus und Bahn genutzt haben, entspricht das etwa jeder siebten Person.

Die Befragung zeigt zudem, wie Verbraucher:innen mit solchen Situationen umgehen: Während betroffene Befragte mehrheitlich angeben, auf digitale Zahlungsmöglichkeiten ausgewichen zu sein, geben andere unter anderem an, die Fahrt ohne Fahrschein angetreten zu sein oder gänzlich auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet zu haben.

Bargeld ermöglicht Zugang zum öffentlichen Nahverkehr

Bestimmte Verbrauchergruppen sind in besonderem Maße auf Bargeld angewiesen. Dazu zählen insbesondere Kinder und Jugendliche, die noch kein eigenes Konto oder eine andere digitale Bezahlmöglichkeit haben. Auch Erwachsene ohne eigenes Konto, wohnungslose Menschen, Haftentlassene, Geflüchtete und neu zugewanderte Personen sowie Menschen mit eingeschränkten digitalen Kompetenzen, Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen greifen für den Ticketkauf immer wieder auf Bargeld zurück. Für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen ohne eigenes Bankkonto ist Bargeld eine wichtige Voraussetzung, um ihre Mobilität selbstbestimmt und unbeobachtet vom gewalttätigen (Ex-)Partner zu organisieren.

Sollten Verbraucher:innen an Ticketautomaten künftig gar nicht mehr mit Bargeld bezahlen können, erschwert das aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr für diese Verbrauchergruppen erheblich.

„Busse und Bahnen gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer ein Ticket kaufen möchte und nur Bargeld bei sich hat oder nutzen möchte, muss dieses Ticket auch bar erwerben können. Deshalb dürfen Ticketautomaten nicht von einer Bargeldannahmepflicht ausgenommen werden", fordert Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt des Verbraucherzentrale Bundesverbands. 

Methode

Repräsentative Telefonbefragung von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands, durchgeführt vom 3. bis zum 5. August 2026. Befragtenbasis: 1.009 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: maximal drei Prozentpunkte.

Hinweis: Die Grundgesamtheit der forsa-Befragung umfasst ausschließlich deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Privathaushalten. Minderjährige werden somit nicht erfasst. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass wohnungslose Menschen und Teile zugewanderter Verbraucher:innen in der Stichprobe unterrepräsentiert sind. Gerade diese Gruppen könnten jedoch in besonderem Maße auf Bargeld angewiesen sein.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zu Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel vorgeschlagen. Seit Juli 2026 verhandeln Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat über die finale Fassung. Die Verordnung sieht grundsätzlich eine Pflicht zur Annahme von Bargeld vor, enthält jedoch Ausnahmen, unter anderem für Verkaufsautomaten.

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