Urteil des OLG Frankfurt vom 21.03.2002(6 U 50/01
Unlauteres Ausnutzen der Rechtsunkenntnis der Kunden (§§1, 3 UWG). Ein Vorbehalt, das Geleistete gem. § 812 BGB zurückzufordern, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Erfüllung nicht in Frage.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 06.09.2001 (4 U 36/00)
Bei der Beurteilung einer Werbeaussage ist auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, wobei aber sich die Begriffe "verständig" und "flüchtig" nicht gegenseitig ausschließen (s...
Klagestattgebendes Urteil des LG Duisburg vom 08.08.2001(21 0 32/01)
Beworbene Ware war bereits am ersten Verkaufstag nicht vorrätig, der Verbraucher erwartet aber eine angemessene Bevorratung für mindestens 3 Tage.