Dieses Urteil ist ein Meilenstein: Mit seinem Urteil von Anfang Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen ersten Schritt getan, um das Urheberrecht an die digitale Welt anzupassen. Nach dem Urteil dürfen Verbraucher nun Software, die sie per Download erworben haben, weiterverkaufen.