Elektrofahrräder werden bei Verbrauchern immer beliebter. Klimaverträglich unterwegs sein, Geld und klimaschädliche Gase einsparen, das ist möglich, wenn die Lebensdauer verlängert wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einem Kurzpapier dazu gesetzliche Vorgaben für klimaverträgliche Mindestanforderungen an die Langlebigkeit von E-Bikes, den Ressourcenschutz bei Elektrofahrrädern sowie Informationen über den Zustand des Akkus.
Zu den Forderungen zählen, dass
- E-Bikes in die Regulierung des EU-Ökodesigns aufgenommen werden müssen, um Qualität und Haltbarkeit sowie Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit sicherzustellen.
- Verbraucher (und/oder unabhängige Wirtschaftsakteure) den Akku leicht entfernen und austauschen können.
- Wechsel-Akkus künftig für eine festgelegte Nutzungsdauer bereitgestellt werden müssen.
- der Regelungsbereich der EU-Batterieverordnung über die Austauschbarkeit auf Batterien von allen Leichtfahrzeugen, wie E-Bikes und Elektrokleinstfahrzeugen, ausgeweitet werden muss.
- es darüber hinaus Informationen über den Alterungszustand und die voraussichtliche Lebensdauer von Batterien sowie eine umweltfreundliche Herstellung und Wiederaufbereitung bedarf.
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