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Datum: 28.04.2021

Keine neuen Geldgeschenke für Netzbetreiber

Stellungnahme des vzbv zur Novelle der Anreizregulierung

Der vzbv hat in einer Stellungnahme zur Anreizregulierung vor Milliardengeschenken der Bundesregierung an die Betreiber von Strom- und Gasnetzen gewarnt. Die Kosten müssten sonst auch von privaten Verbrauchern über steigende Energierechnungen bezahlt werden.

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Quelle: vege - fotolia.com

Der vzbv fordert,

  • dass ökonomische Anreize so ausgestaltet werden, dass sie nicht zu Lasten der privaten Verbraucher gehen und die Engpassmanagementkosten senken.
  • dass jede Stromnetzplanung weiterhin behördlich geprüft und genehmigt und mit dem Netzentwicklungsplan Strom und Gas (NEP) abgestimmt sein muss.
  • dass die Übergangsregelung zu den „positiven Sockeleffekten“ zum Ende der laufenden Regulierungsperiode beendet werden muss.
  • bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten, die unmittelbar bevorsteht. Ansonsten könnte die geplante Novelle gegen EU-Recht verstoßen.

Hintergrund

Strom- und Gasnetze gelten als natürliche Monopole. Um Auslastung, Ausbaugeschwindigkeit und Netzkosten zu beeinflussen, schafft der Staat ökonomische Anreize für die Netzbetreiber. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Novelle dieser Anreizregulierung. Für Gasnetze sollen von 2023 an neue Anreize gelten, für Stromnetze ab 2024.

2021-04-22_vzbv_SN_Novelle_Anreizregulierungsverordnung_final

Stromnetzausbau muss effizienter und kostengünstiger werden | Stellungnahme des vzbv | April 2021

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