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Frau blickt auf den Stromzähler

Quelle: flojate-123rf

29.10.2026

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün

Rat für Betroffene: Mehrkosten dokumentieren und sich für News-Alert anmelden

Frau blickt auf den Stromzähler

Quelle: flojate-123rf

  • Der Stromanbieter grüüün hat kurzfristig angekündigt, die Stromlieferung zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die Verbraucherzentrale prüft nun eine Sammelklage. 
  • Betroffene können sich kostenlos auf sammelklagen.de/grüüün für einen News-Alert der Verbraucherzentrale anmelden. So erfahren sie sofort, wenn eine Sammelklage startet oder sie selbst aktiv werden müssen. 
  • Die Verbraucherzentrale bietet zudem einen Musterbrief und Tipps, wie Betroffene jetzt vorgehen können.  

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft eine Sammelklage gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG, die hinter der Marke grüüün steht. Das Unternehmen hat kurzfristig angekündigt, die Belieferung von Privatkund:innen zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Dabei hatte grüüün zuvor mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. 

Ob die Verbraucherzentrale Klage erhebt, hängt auch davon ab, wie viele Menschen betroffen sind. Deshalb ruft sie grüüün-Kund:innen dazu auf, sich jetzt auf sammelklagen.de/grüüün für den kostenlosen E-Mail News-Alert anzumelden. Die Anmeldung ist unverbindlich. Wer sich einträgt, erhält alle Informationen zu den nächsten Schritten und erfährt sofort, wenn die Verbraucherzentrale eine Sammelklage einreicht. 

Ronny Jahn

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Ronny Jahn
Leiter Team Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband

grüüün hat mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. Jetzt stellt das Unternehmen die Belieferung mit nur drei Wochen Vorlauf ein. Wer mit solchen Zusagen wirbt, muss sich daran messen lassen. Die Mehrkosten des erzwungenen Wechsels dürfen nicht an den Verbraucherinnen und Verbrauchern hängen bleiben. Deshalb prüfen wir eine Sammelklage gegen grüüün.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale beendet die Ankündigung von grüüün die laufenden Verträge nicht automatisch. Verträge gelten für beide Seiten. Laufzeiten und Kündigungsfristen binden daher nicht nur Kund:innen, sondern auch Anbieter. Grüüün hat den Lieferstopp mit erwarteten Gesetzesänderungen begründet. Solche Änderungen gehören aber grundsätzlich zum unternehmerischen Risiko. 

Stellt grüüün die Belieferung trotzdem ein, könnten betroffene Verbraucher:innen aus Sicht der Verbraucherzentrale Anspruch auf Schadensersatz haben. Ersetzt werden könnten die Mehrkosten, die durch einen neuen Stromvertrag entstehen. Ziel einer möglichen Sammelklage wäre, dass Betroffene auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben. 

Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Schritte: 

  1. Sich für den E-Mail-News-Alert der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/grüüün anmelden. Die Anmeldung zum News-Alert ist kostenlos und unverbindlich. 
  1. Der Einstellung der Belieferung durch grüüün schriftlich widersprechen. Hierzu bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf sammelklagen.de/grüüün 
  1. Das empfohlene Ersatzangebot vor dem Abschluss mit anderen Tarifen vergleichen. 
  1. Einen möglichst günstigen neuen Tarif wählen und den Preisvergleich dokumentieren (Screenshots mit Datum, Postleitzahl, Verbrauch, Arbeits- und Grundpreis). 
  1. Bisherigen Arbeits- und Grundpreis bei grüüün sowie die neuen Preise notieren. 
  1. Belege für die Preisgarantie sichern: Auftragsbestätigung, Tarifblatt, Werbe-E-Mails, Screenshots aus dem Kundenportal. 
  1. Vertragsunterlagen und Rechnungen außerhalb des Kundenportals speichern. 
  1. Den Zählerstand am 31. Oktober ablesen und fotografieren. 
  1. Die Schlussrechnung von grüüün prüfen. 

Die Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich. Wer sich einträgt, erhält alle wichtigen Informationen direkt per E-Mail. Dazu gehören Neuigkeiten zu einer möglichen Sammelklage sowie nächste Schritte und Hinweise, wenn Betroffene selbst aktiv werden müssen. 

Wer einen neuen Stromvertrag abschließt, sollte die Ergebnisse eines Preisvergleichs sichern. Wichtig sind Screenshots mit Datum, Postleitzahl, Verbrauch sowie Arbeits- und Grundpreis. Außerdem sollten Betroffene die bisherigen Preise von grüüün und die Preise des neuen Vertrags festhalten. 

Wichtig sind die Auftragsbestätigung von grüüün, das Tarifblatt, Rechnungen und Nachweise zur Preisgarantie. Auch Werbe-E-Mails oder Screenshots aus dem Kundenportal können später hilfreich sein. Vertragsunterlagen sollten außerhalb des Kundenportals gespeichert werden.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können auch Verbraucher:innen Ansprüche gegen grüüün haben, wenn sie das empfohlene Angebot angenommen haben. In den bislang bekannten Fällen liegen die Preise über den Konditionen, die grüüün ursprünglich zugesagt hatte.

Die Verbraucherzentralen stellen Informationen zur Rechtslage, einen News-Alert sowie einen Musterbrief auf sammelklagen.de/grüüün bereit. Mit diesem können Betroffene der Einstellung der Belieferung widersprechen. 

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