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Datum: 14.12.2021

Haftung von Online-Marktplätzen nachschärfen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze

Klaus Müller, Vorstand vzbv

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Der Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat seine Kompromisse zu Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze veröffentlicht. Hierzu kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

Die heute vorgestellten Kompromisse im federführenden Ausschuss sind enttäuschend – vor allem mit Blick auf die Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen. Es ist gut und wichtig, dass zahlreiche Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze formuliert werden, wie Identitätsüberprüfungen und Gestaltungsanforderungen an die Benutzeroberfläche. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Diese Sorgfaltspflichten könnten aber zum zahnlosen Tiger werden, da Verstöße keine unmittelbaren Konsequenzen für die Online-Marktplätze haben.

Auf der Habenseite verbuchen wir, dass lästige Tricks, Einwilligungen in personalisierte Werbung zu erhalten, erschwert werden sollen. Die Ablehnung der personalisierten Werbung darf nicht schwieriger oder zeitaufwändiger sein, als die Zustimmung. Wir begrüßen auch, dass Dark Patterns untersagt werden sollen. Das sind Darstellungstricks, mit denen Nutzerinnen und Nutzer zu einer bestimmten Entscheidung gelenkt werden. Zudem dürfen Daten von Kindern nicht mehr zu Zwecken der personalisierten Werbung ausgeschlachtet werden.

Es ist entscheidend, dass in der abschließenden Abstimmung im Europäischen Parlament und in den Triologverhandlungen bei der Haftung von Online-Marktplätzen nachgeschärft wird. Es muss klargestellt werden: Wenn Online-Marktplätze ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen, müssen sie haften. Zudem muss bei den Beschwerdeverfahren nachgebessert werden. So sollten Nutzerinnen und Nutzer in der Regel angehört werden, bevor fragliche Inhalte gelöscht oder gesperrt werden.

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