Datum: 15.08.2022

Gasumlage nicht ohne Hilfspaket auf den Weg bringen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Gasumlage

Heute wurde die Höhe der Gasumlage bekannt gegeben, die am 1. Oktober eingeführt werden soll. Dazu Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), vor blauem Hintergrund mit Logo vzbv

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Mit der Bekanntgabe der Höhe der Gasumlage auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gas steht jetzt fest, welche zusätzlichen Kosten auf viele Verbraucher:innen zukommen. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegt die Mehrbelastung bei 483,80 Euro jährlich (ohne Mehrwertsteuer).

Die Höhe der Umlage ist bekannt, weitere entscheidende Fragen bleiben jedoch offen. Bis heute ist nicht geklärt, mit welchen Fristen die Energieversorgungsunternehmen die Umlage an ihre Kund:innen weitergeben. Auch muss klar sein, dass der Staat nicht mit der Mehrwertsteuer an der Umlage mitverdient. Zu klären ist außerdem, welche Endverbrauchergruppen die Umlage tragen müssen.

Die Umlage ist ein Schnellschuss, zu viele Fragen sind noch offen. Für Verbraucher:innen ist die Umlage eine erhebliche finanzielle Belastung, die nicht alle schultern können. Die Bundesregierung muss die Einführung der Umlage verschieben, um die offenen Fragen zu klären und das dringend benötigte Hilfspaket zu beschließen. Die Gasumlage kann nicht ohne ein Entlastungspaket eingeführt werden. Solange die Koalition über weitere Entlastungsmaßnahmen streitet, soll die Umlage steuerfinanziert werden. 

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