Ab 1. Oktober beginnt eine neue Phase beim Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA): Ärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser sind verpflichtet, aktuelle Behandlungsdaten einzutragen. Patient:innen müssen allerdings die Kontrolle über ihre Daten behalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher Nachbesserungen in der ePA. Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:
„Wenn die ePA nun standardmäßig mit Daten gefüllt wird, kann sie endlich ihren Nutzen zeigen. Das gilt aber nur, sofern Arztpraxen und weitere Leistungserbringer ihrer Pflicht auch wirklich nachkommen.
Mit mehr Informationen in der ePA wächst auch der Handlungsdruck für weitere Verbesserungen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat. Versicherte können bislang nicht im Detail steuern, wer welche Informationen sieht. Mit der Hausarztpraxis möchten Patientinnen und Patienten die Informationen aus der Psychotherapie vielleicht teilen. Es ist aber nicht zwingend nötig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt.
Auch die Abrechnungsdaten, die Krankenkassen bis zu zehn Jahre rückwirkend in die ePA einstellen, können ungewollt Aufschluss über sensible Diagnosen geben. Darum sollten die Abrechnungsdaten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein.“