Die Bundesregierung hat kürzlich den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermisst darin konkrete Maßnahmen, die das private Laden vereinfachen. vzbv-Verkehrsreferent Gregor Kolbe kommentiert:
Der gesetzliche Anspruch, auf privaten Parkflächen einen eigenen Ladepunkt zu installieren, ist zwar gut, reicht aber nicht aus. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben, wie etwa für Mehrfamilienhäuser, gibt es viele offene oder unterschiedlich interpretierbare rechtliche Fragen. Neben rechtlicher Sicherheit brauchen Eigentümergemeinschaften auch konkrete Umsetzungshilfen. Ein bundesweit gültiger, fortwährend aktualisierter Handlungsleitfaden kann Verbraucher:innen eine wichtige Orientierung geben. Darüber hinaus ist auch eine niederschwellige Beratung vor Ort notwendig, um spezielle Fragen zu Bauvorhaben kompetent beantworten zu lassen.
Die eigene Wallbox anderen E-Mobilist:innen gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, ist steuerlich und rechtlich momentan noch sehr heikel. Das Teilen einer Wallbox innerhalb der Nachbarschaft wird so unnötig erschwert. Hier muss der Gesetzgeber dringend Regelungen erarbeiten, um ein rechtssicheres Wallbox-Sharing ohne Gewinnerzielungsabsicht zu ermöglichen. Die effiziente, gemeinsame Nutzung der privaten Ladeinfrastruktur senkt die Kosten für Verbraucher:innen und schafft einen zusätzlichen Anreiz für die E-Mobilität.