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Datum: 09.06.2022

Chance zur Nachbesserung bei der Breitband-Grundversorgung

Statement von vzbv-Vorständin Jutta Gurkmann zur Abstimmung im Bundesrat über die Verordnung zu Mindestanforderungen an die Breitband-Grundversorgung

Am 10. Juni 2022 entscheidet der Bundesrat über den Kabinettsentwurf zur Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV), dem der Bundestagsausschuss Digitales bereits zugestimmt hat. Der vzbv fordert Nachbesserungen am Verordnungsentwurf, unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten und ein Festhalten an der vorgeschlagenen Latenz. Auch müssen die Mindestanforderungen stets eingehalten werden. Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Jutta Gurkmann, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik, Verbraucherzentrale Bundesverband | (C) Gert Baumbach - vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Alle Bürger:innen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben. Der Kabinettsentwurf eröffnet jedoch die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben des Telekommunikationsgesetzes für die Breitband-Grundversorgung durch eine Öffnungsklausel noch weiter zu unterschreiten. Dass der Dienst nicht stets in minimal festgelegter Qualität verfügbar sein muss, ist aus Sicht des vzbv nicht vereinbar mit dem Telekommunikationsgesetz. Darüber hinaus sollte die anfängliche Down- und Upload-Geschwindigkeit nach oben angepasst werden.

Eine Nachbesserung des Entwurfs ist aus Verbrauchersicht unerlässlich, um wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe über die Breitband-Grundversorgung für alle zu sichern. Der Bundesrat sollte die Möglichkeit zur Abstimmung nutzen, um sicherzustellen, dass die festgelegte Qualität stets und mit höheren anfänglichen Bandbreiten angeboten werden muss.

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