Datum: 09.03.2021

Vorkasse bei Flug und Reise abschaffen

vzbv veröffentlicht Gutachten und Positionspapier zur Abschaffung der Vorkasse-Praxis

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Quelle: Ill.: vzbv

  • Der vzbv fordert von der Bundesregierung, dass der Reise- oder Flugpreis frühestens bei Reise- oder Flugantritt fällig wird.
  • Gutachten ergibt: Der Systemwechsel von Vorkasse zur Bezahlung bei Check-In ist für alle Beteiligten wirtschaftlich gut umsetzbar.
  • Bei einem Systemwechsel steigen die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher um maximal 3,3 Prozent.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht heute ein Positionspapier und ein Gutachten zur Neuregelung der Vorkasse-Praxis im Flug- und Reisebereich. Der vzbv kritisiert, dass Airlines den gesamten Betrag bei der Buchung oft bereits monatelang im Voraus verlangen. Die wirtschaftlichen Herausforderungen eines Systemwechsels weg von der gängigen Vorkasse-Praxis wären für die betroffenen Anbieter zwar zum Teil groß, aber durchaus zu meistern. Dabei stützt sich der vzbv auf ein Gutachten von Wirtschaftsexperten der Hochschule Luzern.

Die Corona-Pandemie fördert die schon lange vorhandenen, strukturellen Probleme der Reise- und Flugbranche sehr deutlich zu Tage. Die Vorkasse-Praxis ist wirtschaftlich äußerst bedenklich. Mit den Geldern der Kunden, die heute buchen, werden die Reisen oder Flüge für diejenigen bezahlt, die schon vor Monaten gebucht und ebenfalls bezahlt haben.

 „Das Prinzip der Vorkasse gleicht einem Strohfeuer, das stets genährt werden muss, um nicht sofort zu verlöschen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Fairerweise sollte ein Flug erst bei Flugantritt bezahlt werden müssen.“

Geringe Preiserhöhung bei Wechsel weg von Vorkasse

Das vom vzbv in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, welche wirtschaftlichen Effekte sich bei der Umstellung vom Vorkasse-Modell auf Zahlung bei Flug- oder Reiseantritt ergeben. Schafft die Bundesregierung die Vorauszahlungspflicht vollständig ab, müssten Flug- und Reiseanbieter für ihre dann notwendigen Vorleistungen Eigen- oder Fremdkapital aufnehmen. Das ist in den meisten Branchen durchaus üblich. In Folge entstehen zusätzliche Kapitalkosten. Auch schlechtere Rahmenbedingungen zugrunde gelegt würden diese aber nicht mehr als 3,3 Prozent des deutschen Flugreisemarktvolumens und nicht mehr als 1,1 Prozent des deutschen Pauschalreisemarktes ausmachen. Selbst bei einer vollständigen Überwälzung der Kosten auf Reisende erhöhen sich die Preise für Flugbuchungen daher um nicht mehr als 3,3 Prozent. Die Preise für Pauschalreisen steigen um nicht mehr als 1,1 Prozent an.

„Einer Umsetzung unserer Forderung weg von der Vorkasse hin zur Bezahlung bei Check-In steht nichts im Wege. Um endlich ausgewogene und interessensgerechte Regelungen zu schaffen, muss die Bundesregierung jetzt tätig werden. Die Abschaffung der extensiven Vorkasse-Praxis gehört auch in den Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl“, mahnt Klaus Müller.

Die Einschätzung des vzbv im Einzelnen können dem beigefügten Positionspapier entnommen werden.

Am 10. März 2021 findet dazu eine Online-Veranstaltung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist unter dem unten angegebenen Link möglich.

Downloads

gutachten_bezahlungsmodelle_21dezemer2020

Gutachten Vorkasse im Reise- und Flugbereich der Hochschule Luzern

Gutachten im Auftrag des vzbv | 21. Dezember 2020

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PDF | 1.43 MB

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