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Datum: 21.12.2022

vzbv begrüßt Nachbesserungen für Neuaufstellung UPD, sieht aber weiteren Änderungsbedarf

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Die Bundesregierung plant, die UPD als Stiftung neu aufzustellen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums am heutigen Mittwoch beschlossen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert.

Es ist gut, dass die Bundesregierung bei der Neuaufstellung der UPD nachjustiert hat. Der vorgelegte Entwurf zeigt wichtige Änderungen am geplanten Gesetz im Sinne der Patient:innen. Dazu zählt insbesondere die veränderte Besetzung des Stiftungsrats, so dass die Patientenorganisationen stärker vertreten sind. Das stärkt die Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der UPD.

Erfreulich ist, dass das Beratungsangebot vor Ort gleichgestellt werden soll mit digitalen und telefonischen Angeboten. Damit wird die UPD stärker an den Bedürfnissen der Patient:innen ausgerichtet.

Es besteht vor allem an zwei Punkten Nachbesserungsbedarf, um die UPD schlagkräftig aufzustellen.

Erstens müssen die maßgeblichen Patientenorganisationen beim Aufbau der Stiftung stärker einbezogen werden, beispielsweise bei der Ausgestaltung der Satzung.

Zweitens ist die Zusammensetzung des Stiftungsvorstands im Entwurf leider unverändert geblieben. Eine Besetzung des Vorstands mit nur zwei Personen, die die Geschäfte der Stiftung führen sollen, wird der Bedeutung der Aufgabe und der Größe der Stiftung nicht gerecht.

Wir setzen auf weitere Änderungen im parlamentarischen Verfahren, um die neue UPD staatsfern und patientennah aufstellen zu können. Es ist eine große Chance, die Patientenberatung zukunftsfest zu machen.

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Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) und dem Sozialverband VdK Deutschland hat der vzbv einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuaufstellung der UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts vorgelegt. Beim Neustart der UPD müssen Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit sicherstellt gestellt sein. Genau das ermöglicht die Stiftungsform. Da die aktuelle Trägerschaft der UPD Ende 2023 ausläuft, sollte die Neuaufstellung der UPD eines der ganz wichtigen gesundheitspolitischen Anliegen des ersten Halbjahres 2022 sein.

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