Patient:innen sind bei Behandlungs- und Pflegefehlern nicht wirksam geschützt. Das geltende Patientenrechtegesetz setzt die juristischen Hürden für Entschädigungen viel zu hoch an. Die Folge: Betroffene kommen nicht zu ihrem Recht. Anlässlich des Tags der Patientensicherheit am 17. September fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband den Gesetzgeber auf, das Patientenrechtegesetz zu überarbeiten und die Rechte von Patient:innen zu stärken. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:
„Bei Behandlungsfehlern sind Geschädigte oft auf sich allein gestellt. Das Patientenrechtegesetz macht es Betroffenen viel zu schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Bislang erhalten Patientinnen und Patienten nur dann eine Entschädigung, wenn sie lückenlos beweisen können, dass ein Schaden eindeutig auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Das ist meist unmöglich. Patientinnen und Patienten benötigen besseren Schutz. Eine Entschädigung sollte bereits dann erfolgen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden besteht.
Auch bei fragwürdigen Selbstzahlerleistungen und der kommerziellen Arztterminvermittlung muss der Gesetzgeber tätig werden. Finanzielle Interessen dürfen niemals über der Gesundheit stehen. Die Bundesregierung muss beim Patientenschutz endlich handeln und das Patientenrechtegesetz grundlegend überarbeiten.“