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20.11.2020

Unterkieferschiene wird Kassenleistung

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung, zu der auch der vzbv gehört, die Unterkiefer-Protrusionsschiene (UPS) für Erwachsene mit einer obstruktiven Schlafapnoe als Behandlungsalternative beschlossen.

Die Behandlung mit einer UPS darf zukünftig zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden bei Erwachsenen, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.​

Die Patientenvertretung freut sich über den positiven Ausgang ihres Antrages: Die Versorgung der Betroffenen kann dadurch verbessert werden.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung finden Sie im Download-Bereich.

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Patientenvertretung im GB-A: Unterkieferschiene wird Kassenleistung

Patientenvertretung im GB-A: Unterkieferschiene wird Kassenleistung

Pressemitteilung | November 2020

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