Datum: 25.06.2018

Erstattung der Unterkieferschiene wird geprüft

Bislang müssen Patienten Schiene selbst bezahlen

Jürgen Fälchle - fotolia.com

Quelle: Jürgen Fälchle - fotolia.com

  • Eine Unterkieferprotusionsschiene kann bei Schlafapnoe helfen.
  • Bislang müssen Patienten die Schiene selbst bezahlen, da sie nicht als Methode und nicht als Hilfsmittel zugelassen ist. 
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft nun auf Antrag der Patientenvertretung die Schiene als Methode

Bei leichten bis mittleren Formen der Schlafapnoe, einer Schlafstörung mit Atmungsaussetzern, kann eine Unterkieferprotusionsschiene (UPS) helfen. Derzeit müssen Patientinnen und Patienten diese Schiene jedoch selbst zahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun einen Antrag der Patientenvertretung, deren Mitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist, zur Überprüfung der Methode UPS angenommen. Wird die UPS als Methode mit erwiesenem Nutzen für Patienten anerkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Zwar hat die Patientenvertretung Zweifel, ob es sich bei der Schiene um eine Methode, die durch den G-BA bewertet werden muss, oder ein Hilfsmittel handelt. Um aber die Versorgung Betroffener mit leichter bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe sicherzustellen, hat die Patientenvertretung den Methodenbewertungsantrag gestellt.

Methode oder Hilfsmittel?

Neue Methoden müssen ein Bewertungsverfahren des G-BA durchlaufen, um in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Bis zur Erstattungsfähigkeit vergehen so mehrere Jahre. Im Unterschied dazu werden Hilfsmittel auf Antrag des Herstellers beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und können dann unmittelbar erstattet werden.

Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hat den Begriff der Methode so weit ausgedehnt, dass viele Hilfsmittel zur Sicherung der Krankenbehandlung als Teil einer Methode angesehen werden müssen. Das heißt: Sie müssen vor einer Erstattung das Methodenbewertungsverfahren beim G-BA durchlaufen. Und solange müssen Betroffene die Hilfsmittel selbst bezahlen.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Unterkieferschiene – Methode oder Hilfsmittel? | Gemeinsame PM der Patientenvertretung im GB-A

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