Datum: 24.10.2022

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): vzbv sieht großen Nachbesserungsbedarf bei Neuaufstellung

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Neuaufstellung der UPD

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 21. Oktober 2022 einen Referentenentwurf zur Errichtung einer UPD-Stiftung vorgelegt und Verbände um Stellungnahme gebeten. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einer neuen UPD zu gewährleisten.

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Wir begrüßen, dass die Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) auf den Weg gebracht ist. Nach einer ersten Prüfung des nun vorliegenden Gesetzentwurfs des BMG ist es fraglich, ob das Ziel erreicht werden kann, ab 2024 bundesweit eine unabhängige und qualitätsgesicherte Beratung von Patient:innen sicherzustellen.

Unverständlich ist, warum die geplante Rechtsform einer Stiftung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingerichtet und durch die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen finanziert werden soll – also ausgerechnet von den Organisationen, die sehr häufig Auslöser von Beschwerden und Beratungsanliegen von Patient:innen sind.

Wie eine tragende Führungsrolle der Patientenorganisationen einer solchen Stiftung ausgestaltet werden wird, ist im Entwurf lediglich unscharf beschrieben. Demnach erhielten Vertreter:innen aus Politik und Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen mächtige Eingriffsrechte zur Kontrolle der Arbeit des Stiftungsvorstands. Auch der Aufbau neuer bundesweiter Beratungsstrukturen ist noch nicht konkretisiert.

Der vzbv setzt sich im weiteren Verfahren für gezielte Nachbesserungen ein, damit eine neue UPD so aufgestellt ist, dass sie wirklich im Interesse der Patient:innen agieren kann. Ziel muss es sein, dass die Patientenorganisationen die Verbraucher:innen unabhängig beraten und deren Anliegen unparteiisch vertreten können.

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Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) und dem Sozialverband VdK Deutschland hat der vzbv einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Neuaufstellung der UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts vorgelegt. Beim Neustart der UPD müssen Unabhängigkeit und Dauerhaftigkeit sicherstellt gestellt sein. Genau das ermöglicht die Stiftungsform. Da die aktuelle Trägerschaft der UPD Ende 2023 ausläuft, sollte die Neuaufstellung der UPD eines der ganz wichtigen gesundheitspolitischen Anliegen des ersten Halbjahres 2022 sein.

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