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EPW24 - Forderung "Strommarkt verbraucherfreundlich gestalten"

Quelle: Eva - Adobe Stock

Datum: 02.02.2026

Übertragungsnetz: Kosteneffizienz stärken

Verbraucherzentrale fordert die Ausbaukosten des Übertragungsnetzes zu begrenzen

EPW24 - Forderung "Strommarkt verbraucherfreundlich gestalten"

Quelle: Eva - Adobe Stock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert angesichts der steigenden finanziellen Belastungen für Verbraucher:innen die Ausbaukosten für das Übertragungsnetz auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und überhöhte Gewinne der Netzbetreiber zu verhindern. Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit die Regulierung der Übertragungsnetzbetreiber, was maßgeblich bestimmt, wie die Privathaushalte künftig bei den Netzentgelten belastet werden.

Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Der vzbv fordert…

  • bei der Regulierung der Übertragungsnetzbetreiber die Interessen der Endverbrauchenden stärker zu berücksichtigen,
  • den Netzausbau auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und
  • beim Netzausbau die Gesamtsystemkosten im Blick zu behalten

Hintergrund: Kostenentwicklung und Bedeutung der Regulierung

Die Kosten für den Ausbau und Betrieb der Stromnetze sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Während die privaten Haushalte im Jahr 2015 noch durchschnittlich rund sechs Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) an Netzentgelten zahlen mussten, waren es im Jahr 2025 bereits fast elf ct/kWh. Das Absinken der Netzentgelte im Jahr 2026 ist im Wesentlichen auf einen temporären Bundeszuschuss zurückzuführen.

Zwei zentrale Stellgrößen für die künftige Entwicklung der Netzentgelte sind der

  • Netzentwicklungsplan Strom der Übertragungsnetzbetreiber sowie
  • die Regulierungsvorgaben der Bundesnetzagentur für diese Netzbetreiber.

Im Zuge der Energiewende wird das gesamte Energiesystem umfassend umgebaut. Insbesondere die Stromübertragungsnetze werden ausgebaut. Der Entwurf des Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2037/2045 (Version 2025) sieht hierfür Investitionskosten von 360 bis 390 Milliarden Euro bis zum Jahr 2045 vor. Diese Kosten werden über die Netzentgelte auf die Strompreise der Verbraucher:innen umgelegt.

Da Stromnetze natürliche Monopole sind, unterliegt ihr Betrieb der Regulierung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Regulierung der Netzbetreiber bietet die Möglichkeit, überhöhte Gewinne der Netzbetreiber zu verhindern und Verbraucher:innen vor unangemessen hohen Netzentgelten zu schützen.

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