Datum: 29.09.2022

Sobald die Gasumlage fällt, muss das Geld an die Verbraucher:innen zurück

Statement von Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen

Blaue Flammen am Gasherd

Quelle: ronkos77 - Adobe Stock

Ab dem 1. Oktober müssen Gaskund:innen in Deutschland die Gasumlage bezahlen. Die Bundesregierung diskutiert weiter, ob sie diese Umlage kurzfristig wieder abschaffen will. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim vzbv, kommentiert:

Für Verbraucher:innen ist die Hängepartie um die Gasumlage sehr unbefriedigend. Die Politik muss jetzt schnell handeln. Stadtwerke und andere Gasanbieter fordern die Umlage zum 1. Oktober bereits ein. Betroffene Verbraucher:innen sollten ihre Versorger kontaktieren und klären, ob diese Zusatzbelastung wirklich bezahlt werden soll oder ob sie abwarten sollen, ob die Politik die Umlage bis zum 1. Oktober kippt. Wenn die Gasumlage fällt, erwartet der vzbv, dass die Gasanbieter die Umlage schnellstmöglich an ihre Kund:innen zurückerstatten.

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Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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