- Die Bundesregierung sollte ab sofort nur noch Heizungen fördern, die mit den Klimazielen vereinbar sind.
- Die Fördersätze für nachhaltige Heizungen müssen erhöht werden, damit die Verbraucher:innen nicht zusätzlich belastet werden.
- Eine Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans sollte für die Verbraucher:innen unter bestimmten Bedingungen kostenfrei sein.

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Der Krieg gegen die Ukraine zeigt erneut: Öl- und Gasheizungen müssen schnellstmöglich durch Heizungen mit erneuerbaren Energien ersetzt werden. Das wäre gut für die Versorgungssicherheit, das Klima und den Geldbeutel der Verbraucher:innen. Die Bundesregierung sollte deshalb ab sofort nur noch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien finanziell fördern. Die Fördersätze müssen soweit erhöht werden, dass die Mehrkosten für die Verbraucher:innen im Vergleich zu fossilen Heizungen ausgeglichen werden. Das ist das Fazit eines aktuellen Positionspapiers des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Laut Koalitionsvertrag sollen ab 2025 nur noch Heizungen auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden. Bis 2045 muss der der Gebäudebestand klimaneutral sein.
„Der Krieg gegen die Ukraine verdeutlicht, wie problematisch die Abhängigkeit von fossilen Energien für Deutschland ist. Unter diesen Vorzeichen wäre es fatal, wenn die Bundesregierung weiterhin Heizungen, die mit fossilen Energien befeuert werden, subventioniert. Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass im Neubau nur noch klimaneutrale Heizungen eingebaut werden“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen beim vzbv. „Die finanzielle Belastung der Verbraucher:innen muss dabei gering bleiben. Die Förderbedingungen müssen angepasst und die Fördersätze für nachhaltige Heizsysteme erhöht werden“, so Engelke weiter.
Derzeit fördert die Bundesregierung auch den Einbau von Heizungen, die nicht mit ihren eigenen Klimazielen vereinbar sind. Diese Förderpraxis muss nach Meinung des vzbv sofort aufgegeben werden. Das an dieser Stelle eingesparte Geld kann stattdessen für eine stärkere Förderung von auf erneuerbaren Energien beruhenden Heizungstechnologien eingesetzt werden. Ziel muss es sein, die zusätzlichen Kosten im Vergleich zur effizientesten fossilen Technik weitestgehend auszugleichen, so dass für Verbraucher:innen die finanziellen Mehrbelastungen gering gehalten werden.
Um möglichst viele Menschen zu befähigen, bei einem Heizungsaustausch eine sachkundige Entscheidung treffen zu können, sollten Energieberatungen in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans durch eine verbesserte öffentliche Förderung unter bestimmten Bedingungen für die Verbraucher:innen kostenfrei sein.
Obwohl genug andere Technologien zur Verfügung stehen, werden bei 40 Prozent aller neugebauten Wohngebäude immer noch Öl- oder Gasheizungen eingebaut. Um die Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen, muss die Bundesregierung jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Neubau nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit diesem Ziel vereinbar sind. Gleichzeitig muss die Bundesregierung eine maximale Laufzeit für alle fossil betriebenen Heizungen im Gebäudebestand festlegen, so wie sie bereits jetzt für besonders ineffiziente Ölheizungen existiert.
Bei Fragen zum Heizungsaustausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.